Hallo, ich hoffe jemand kann Licht ins Dunkel bringen, denn ich habe zwei unterschiedliche Aussagen von meinem Finanzamt erhalten:
Ich befinde mich noch in Elternzeit und habe ein Jobangebot für eine Stelle als Honorarkraft. Es handelt sich um eine Befristung von 3 Monaten. In der Woche ca 9 - 10 Std.
Los geht es ab Mitte Sept. - Mitte Dezember 2018. Ich soll also Rechnungen schreiben. Also ging ich zum zuständigen Finanzamt um den Sachverhalt zu klären, was ich hierfür benötige oder beantragen muss.
Aussage 1 des Fimanzamt: die Beantragung einer Steuernummer für eine Selbständigkeit ist vorerst nicht nötig, da ich mit dem Stundensatz von 11 Euro nicht über die Pauschale von 2.400 Euro im Jahr 2018 komme. Einfach die private Steuernummer nutzen und in der Einkommensteuererklärung die Selbständigkeit mit angeben. Abzüge seien nicht zu erwarten. Sollte die Tätigkeit auf Honorarbasis in 2019 weitergeführt werden, Steuernummer beantragen.
Aussage 2: Sofort die Selbstständigkeit anmelden und somit eine gesonderte Steuernummer nutzen und eine gesonderte Steuererklärung abgeben. Pauschale hin oder her.
Ich habe den Antrag für die Steuernummer nun zuhause liegen und bin mir unschlüssig was ich tun soll.
Da geht man schon extra zum Amt und weiß dennoch nicht was man tun soll.
Danke und Gruß
Susanne