Teilzeitjob + Selbstständiger Handelsvertreter

3 Antworten

Dein Teilzeitarbeitgeber könnte nur dann etwas gegen eine selbständige Nebenbeschäftigung haben, wenn Du bei ihm einen Vollzeitjob hättest, oder wenn Deine neue Nebenbeschäftigung so in Arbeit ausarten würde, dass Dein Teilzeitjob darunter leidet.

Das ist aber nicht zu erwarten, denn Deine paar Freunde und Bekannten hast Du mit Deinen Versuchen ihnen eine Versicherung aufzuschwätzen in wenigen Tagen abgearbeitet. Und danach ist sowieso tote Hose.

Den Gewerbeschein gibt es auf Antrag beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde. Du solltest aber vorher unbedingt den § 34d der Gewerbeordnung gelesen haben.

P.S.: Versuche einen Ganztagsjob bei Deinem bisherigen Arbeitgeber zu bekommen. Das ist wenigstens ein ehrliche Arbeit und Deinen Freundeskreis kannst Du Dir auch erhalten.

Von einem Vollzeitjob beim Discounter wird man aber auch nicht reich. :(

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@Kevin1905

Das wohl nicht, aber Freunde und Bekannte werden dadurch nicht ärmer.

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Hallo, weder mit dem Gewerbeschein noch mit dem Arbeitgeber sind Schwierigkeiten zu erwarten.

Ob das ganze Sinn macht, hängt von den Bedingungen ab, die die Versicherung bietet. Häufig läuft es so, wie NasiGoreng bechrieben hat. Achte darauf, dass Du mit nichts in Vorleistung treten musst oder Gefahr läufst, Schulden anzuhäufen.

Nein.

Nur musst du halt eine Einkommensteuererklärung anfertigen und für die Selbständigkeit den Gewinn ermitteln (Umsatz - Betriebsausgaben). Dieser wird mit dem Arbeitseinkommen zur Summe der Einkünfte addiert.

Auch musst du aufpassen was die Krankenversicherung angeht. Sobald die Selbständigkeit zeitlich und finanziell überwiegt ändert sich dein Status in hauptberuflich selbständig und die Versicherungspflicht in der GKV endet. Würde deinen Arbeitgeber freuen, da er keine Beiträge zur KV/PV mehr zahlen müsste, dich aber weniger, da du nun alles alleine aufbringen musst.