Werksstudent + einmaliger Minijob

2 Antworten

Ganz einfach keine.

  1. für den Job mit den 700,- Euro eben nur die Rentenversicherung.

  2. Für den Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal alle Abgaben.

Alles ist gut.

Hallo,

weshalb findet man keine hilfreichen Antworten im Netz ? Hier ist doch z.B. alles prima erklärt :

http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/?fp.l=t&fp.d=81619

Ihr jungen Leute seid bei der Suche nur etwas ungeduldig, kann das sein ? ;-)))) K.

Liesel, er schreibt ja

Ich finde keine hilfreiche[n] Antworten im Netz bzgl meines a[A]nliegens.

Diese Frage wird hier so oder ähnlich gefühlt jede Woche gestellt. Warum die vielen Antworten ihm nicht hilfreich erscheinen und was er sich davon verspricht, die Frage trotzdem zu stellen, bleibt im Dunkel verborgen.

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@EnnoBecker

So langsam fällt mir das auch auf. Aber wenn man den Studenten gerne hilft, kann man sich im Laufe der Zeit zusammen mit den Fragen selbst immer weiter bilden in dem Bereich. ;)

(Oder man beginnt, wie eine Maschine immer wieder diesselben Links zu empfehlen, nämlich:)

Wo der Fragesteller sich auch mal umsehen kann:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

Der oben genannte "Minijob" ist doch im Übrigen eine kurzfristige Beschäftigung, oder? Immerhin übersteigt (gilt noch dieses Jahr) die Beschäftigungsdauer nicht 2 Monate (50 Tage) was dann eh steuerlich problemlos ist.

Grüße von Gerd

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