Kann man Zahnersatz auch absetzen trotz Zusatzversicherung?

1 Antwort

Kosten, die Dich nicht getroffen haben, kannst Du natürlich nciht in der Steuererklärung abziehen.

Also die Zahnspange, die Dein Sohn bekommen hat, wurde von der KRankenkasse gezahlt. Damit hast Du ja keinen Eigenaufwand mehr gehabt. Also kein Abzug.

Die Kosten für die eigene Behandlung sind abzugsfähig, nach Abzug der Erstattung von Deiner privaten Zusatzversicherung, also der Rest von 380,- wie Du schriebst. Aber da dort noch die zumutbare Eigenbelastung bei den aussergewöhnlichen Beastungen abgeht, wird da keine steuerermäßigung mehr herauskommen, ausser ihr hattet noch andere Posten, die abzugsfähig wären.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986