Wie groß darf meine Zweitwohnung sein um Unterkunftskosten anerkannt zu bekommen?

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Die genannten 60qm stellen die Obergrenze einer Zweiwohnung in dem Sinne dar, dass alles was darüber geht nicht mehr "nur" eine berufliche veranlasste Unterbringung ist, sondern einfach ein vollwertiger Hausstand ist und die berufliche Veranlassung nur noch untergeordnete Bedeutung hat.

Das gleiche gilt, wenn die berufliche Zweitwohnung grösser als die eigentliche Wohnung ist.