Jemanden überfahren aber der Person geht gut?

2 Antworten

und ich bin dann weggefahren.

Das war eine ziemlich blöde Idee? Wenn die Eltern des Mädchens Zuhause doch noch Verletzungen feststellen, hast du neben der fahrlässigen KV (§ 229 StGB) auch noch ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht am Hals (§ 142 StGB). Und in der Kombination hast du gute Chancen, dass das auch verfolgt wird.

Oder irgendjemand hat den VU gesehen und sich dein Kennzeichen aufgeschrieben. Ich würde dir empfehlen, den Unfall unverzüglich nachträglich der Polizei zu melden.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Entschuldige bitte, aber ihr habt ernstlich ein kleines Mädchen (!) nach einem Unfall alleine nach Hause fahren lassen und seid weitergefahren?

Als Mutter bekomme ich gerade hektische Flecken. Ich hoffe wirklich für Dich, das dem Kind wirklich nichts passiert ist - und dem Fahrrad auch nicht. Aber dieses Verhalten...

Ihr habt in der Fahrschule garantiert etwas gelernt zum Verhalten am Unfallort - alles vergessen, und das ausgerechnet, wenn ein Kind beteiligt ist? Ich halte Euch mal zu Gute, dass Ihr wahrscheinlich noch sehr jung und Führerscheinneulinge seid. Habt ihr wenigstens nach Name und Adresse gefragt?