Sind ständige unbezahlte Taschenkontrollen erlaubt?

2 Antworten

ich denke mal, da wurde etwas gefunden... und man weiß nicht, wer es von Euch war.

Sowas ist meistens mit dem Betriebsrat abgesprochen, daher erlaubt.

Inwieweit du da Probleme von und zur Arbeitsstätte hast, ist glaube ich normal Sache des Arbeitnehmers...ob Du nen Führerschein hast... oder nicht, interessiert den Arbeitgeber normal nicht.

Dir steht es natürlich frei, mit dem Chef zu sprechen, aber zum einen wirst Du da nix erfahren...der Betriebsrat hat da Schweigepflicht, zum anderen könntest Du Dich Probleme einhandeln... mobbing etcetc...

Wenn Du es garnicht ertragen kannst...tja dann musst Du Dir wohl einen anderen Arbeitsplatz suchen.

Dein Arbeitgeber hat hausrecht und kann in Absprache mit dem Betriebsrat fast alles machen.

Unregelmäßige und stichprobenartige Kontrollen sind zulässig, ja.

Aber der Arbeitnehmer muss zustimmen!

Es sei denn, dieses Vorgehen ist per Arbeitsvertrag und/oder Betriebsvereinbarung geregelt. Dann Bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung von Dir.

Lesen:

https://www.google.de/amp/s/www.haufe.de/amp/compliance/management-praxis/welche-kontrollmassnahmen-des-arbeitgebers-sind-erlaubt_230130_360102.html

Und hole Dir einen Termin beim Chef. Erkläre dem nochmals, dass Du grundsätzlich kein Problem mit den Kontrollen hast, Du aber vom ÖPV abhängig bist und den letzten Bus bekommen musst. Ansonsten bleibt Dir nur noch das Taxi.

Wenn er kontrollieren möchte, bist Du jederzeit gerne bereit ihm den Spind, die Taschen während der Arbeitszeit und/oder Deiner Pause vorzuzeigen.

Viel Erfolg.