Ist der Vertrag gültig, wenn der vierseitige Vertrag nur mit der letzten Unterschriftsseite unterschrieben zurückgeschickt wird?

1 Antwort

Richtig ist es, wenn der ganze Vertrag zusammengetackert und unterschrieben zurückgeschickt wird. Sonst könnte jemand die ersten 3 Seiten "austauschen". Es ist also nur leichtsinnig, nur die Unterschriftsseite zu verschicken. Als Privatperson ist der Vertrag dann aber erst gültig, wenn er vom Vertragspartner ebenfalls unterzeichnet ist. Geschäftsleute paraphieren jede Seite.