Wem gehören die Möbel in der WG, wenn die Eigentümer schon vor Jahren ausgezogen sind (Eigentümer haben die Möbel einfach hinterlassen)?

2 Antworten

In dem Fall würde ich davon ausgehen, dass die ursprünglichen Eigentümer ihr Eigentum an diesen Gegenständen aufgegeben haben, sie damit "herrenlos" sind (§ 959 BGB).

Dankeschön :)

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Ich bin geringfügig anderer Ansicht als @Rolf42.

Die Leute sind aus der Wohngemeinschaft ausgezogen. Die Wohngemeinschaft war im Zweifelsfall eine GbR (oder hatte jeder einen einzelnen Mietvertrag mit dem Vermieter?). Alternativ gab es den Hauptmieter gab, der dann mit jedem einen Untermietvertrag hatte.

Jeder der ausgezogen ist hat die Möbel (oder was er immer hinterlassen hat), dann entweder der Gemeinschaft geschenkt, bzw. die Sachen im Vermögen der Gesellschaft belassen (z. B. für noch eingehende Strom- und Wasserrechnungen), oder aber dem Hauptmieter geschenkt.

Ich denke, die Leute die ausgezogen sind, können und werden keine Ansprüche geltend machen und wenn überhaupt gehört es ggf. dem Hauptmieter. Ihr solltet Euch einigen.

Aber daran denken, Rosinenpickerei gilt nicht. Also Ansprüche auf einzelne Stücke anmelden und den Hauptmieter mit dem Schrott und der Pflicht zur Räumung allein lassen gilt nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung