Auskunftskosten (Bonität) Inkasso rechtens?

1 Antwort

Klipp und klar das Inkassounternehmen ist verpflichtet und zwar ohne irgendwelche Phantasiegebühren die Forderung ( Auftraggeber etc ) genau zu benennen.

Und ohne Pferd und Reiter zu kennen .... würde ich nicht einen Cent bezahlen.....

Ansonsten soll das Inkasso ( soweit die Forderung nicht längst verjährt ist ) den gerichtlichen Titel vorweisen,

Andri123  13.02.2021, 15:56

Man kann übrigens neuerdings die eigenen Tippfehler bearbeiten, indem man auf die drei Punkte oben rechts klickt. Also falls Du das noch nicht weisst.

Dafür entfällt das vorherige "Bearbeiten" unten links von vorher.

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wilees  13.02.2021, 16:35
@Andri123

Danke für den netten Hinweis ..... ich mache schon regelmäßig davon Gebrauch. Wäre super, wenn das absehbar auch bei Kommentaren möglich wäre.

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