Ist die Einbürgerung möglich nach Einstellung der Ermittlungsverfahren nach 170 Absatz 2?

1 Antwort

Bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO gab es keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage. Ein solches Verfahren darf im Regelfall nicht gegen dich verwendet werden und sollte einer Einbürgerung nicht im Weg stehen.

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