Zufahrt zum eigenen Haus durch den Nachbarn blockiert?

2 Antworten

Wenn er die Zufahrt zu eurem Grundstück blockiert, darf er dort nicht stehen. Auch wenn es zu 100 % sein Grundstück ist. In solchen Fällen hat man normalerweise ein Wegerecht, was im Grundbuch eingetragen ist. Es ist auch aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt solche Zufahrten zu blockieren. Im Notfall hat die Feuerwehr keine Zeit die Eigentumsverhältnisse zu klären.

Ein Wegerecht war bisher nicht erforderlich da die beiden Hälften zusammen gehört hatten. Kann ich mir das dann nachträglich einfordern?

Das ist auch meine größte Sorge, ich habe 2 kleine Kinder und das dritte ist unterwegs. Notfälle sind bei uns quasi vorprogrammiert. Das war ihm aber gleichgültig...

0
@Franzi1712

Nur zur Verständnis:

1. Es war mal früher ein Haus, das geteilt wurde? Wie alt ist es?

2. Steht das Haus auf einem Flurstück oder mehreren?

3. Gibt es eine Teilungserklärung?

4. Im welchen Bundesland lebt ihr?

Bevor ihr zum Anwalt oder Notar rennt, lohnt sich ein Besuch beim Bauamt. Die Akten dort erhalten sehr viele nützliche Informationen, auch bei sehr alten Häusern. In Schleswig-Holstein darf z. B. keine Baugenehmigung erteilt werden, wenn die Rettungswege bzw. Zufahrten nicht gesichert sind. Unsere Bauaufsicht macht auch Bauberatung und beantwortet (in einigen Fällen sogar kostenlos) wesentliche Fragen.

0
@Immo23

Mir wurde der Flurstücksplan nicht angezeigt. Jetzt sehe ich ihn und einiges kann ich mir schon selbst beantworten.

Das Flurstück 1073 ist die Zufahrt. Da drauf darf der Nachbar nicht parken. Auf dem Flurstück 1076 darf der Nachbar auch vor seiner Garage parken aber nur so, dass er euch nicht blockiert, d. h. nicht mal 1cm vom Auto darf in die Zufahrt rausragen. In einigen Bundesländern müssen die Zufahrten mind. 3 Meter breit sein. In eurem Fall sind es, wie du schreibst 2,75 m. Schaut was in eurem Bundesland in der Landesbauordnung steht. Es könnte unter Umständen sein, dass er euch die "fehlenden" 25 cm zum Durchfahren gewähren muss. Man sieht leider auf dem Plan nicht, wie der Carport von euch steht. Ihr dürft sein Grundstück, wenn die mind. Breite zum Durchfahren angehalten wird, nicht ohne seine Erlaubnis als Zufahrt nutzen. Da könnte ihr Nachbar Recht haben. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die 3 m. in einigen Fällen verdammt wenig sind. Aber rechtlich steht euch mehr nicht zu.

0

Auch wenn es eine Ausfahrt, seine Ausfahrt, ist, darf er da stehen/parken.

Aber er behindert damit ja unsere Ausfahrt.. kann mir nicht vorstellen das,dass dann so richtig ist.

0