Schlüsselverlust Mietwohnung

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Ein neues Schloss für die Wohnung kostet keine 280 € es sei das es ein spezieles Schloss ist. Er kann nur ein gleichwertiges Schloss da einbauen. Wenn er das auch noch selbst eingebaut hat da würde ich mich gegen die Rechnung wehren und nicht mehr als wie die 30 € Zahlen.

Nein natürlich nicht. Grundsätzlich kann der Vermieter zwar durchaus bei Schlüsselverlust Schlossaustausch verlangen, aber eben nur gegen ein baugleiches Schloss und dann auch nur unter Zeitwertabzug.

Zeitwertabzug, wenn das Schloss vorher älter als 3 jahre war, habe ich mir sagen lassen ;)

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Ich denke das ist deutlich überhöht. Es geht ja nur um einen Wohnungsschlüssel und nicht um eine Schliessanlage. Rechnungskopie geben lassen auch mal zu der Firma oder der Handwerkskammer gehen und die Rechnung einschätzen lassen.

Geht es nicht etwas genauer? War der verlorene Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage? Wurde der Schließzylinder gegen einen technisch gleichwertigen ausgetauscht? Was sit für dich ein einfaches Sicherheitsschloß?

Je nach Ausführung können hier incl. Einbau durchaus Kosten in dieser Höhe entstehen für diese dann auch der Verlierer des Schlüssels aufkommen muß.

Nein, kein Bestandteil einer Schließanlage.

Ein einfaches Sicherheitsschloß (einfacher Zylinder) für ca. 20 bis 40 Euro im Handel zu kaufen.

Nein, das neue Schloss ist wesentlich hochwertiger technisch gesehen.

Einbau wurde selbst vorgenommen.

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@aotearoa01

Grds. kann der VM nach Auszug Mängel der Mietsache ersetzt verlangen. Dabei ist er grds. auch berechtigt, nach Fachfirmenkosten und Kostenvoranschlag abzurechnen, selbst wenn er den Zylinder selbst wechselte.

Die Material, Anfahrts- und Montagekosten lt. Kostenvoranschlag wären demnach zu ersetzen, ein Notdienst- oder Feiertagszuschlag und die USt nicht.

Falls du nachweisen kannst, daß das neue Schloß eine höhere Qualität als die des unbrauchbaren hatte, wäre die Rechnung um die Preisdifferenz der Zylinderpreise beim Fachändler, nicht zum Baumarktpreis, zu kürzen.

Alss das bringt aber alles wenig bis garnichts, wenn das alte Schloß entsorgt ist oder die Kaution entsprechend gekürzt erst wieder herausgeklagt werden müßte :-O

G imager761

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@imager761

DH, imager761, ich glaube, Du bringst es auf den Punkt!

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@aotearoa01

Was dich aber nicht offenbar davon abhält, die rechtsirrige Meinung des PHAgentur, wonach Rechnungsstellung über 30 EUR anfechtbar wäre, als "hilfreichst" zu bewerten?

Hofffentlich rätst du deinem Bekannten nunmehr das Richtige - so eine Zahlungsklage ist arg teuer: Prozesskosten, Fahrtkosten zum Gericht, Anwaltskosten, Beweisanträge, Gutachten, Verzugszinsen, ... :-O

G imager761

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