Hallo!
Wir vermieten eine Wohnung, in der eine Einbauküche enthalten ist. Diese ist nicht Bestandteil des Mietvertrags, sondern wir haben einen Leihvertrag aufgesetzt, dass die Küche unentgeltlich zur Nutzung überlassen ist.
Nun ist die Spülmaschine kaputt gegangen und wir besorgen über Ebay Kleinanzeigen eine gebrauchte. Wer trägt nun die Kosten für die Küche? Zahlen wir als Vermieter:innen den kompletten Betrag oder können wir die Mieter:innen auch anteilig (mit 100,- EUR) beteiligen, da im Mietvertrag folgendes zu finden ist:
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§ 10 Bagatellschäden/Kleinreparaturen/ Modernisierung- und Erhaltungsmaßnahmen
Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden tragen die Mieter:innen ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die ihrem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.
Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 100,- EUR inkl. MwSt., maximal 300,- EUR inkl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Netto-Jahresmiete (Kaltmiete).
Die Mieter:innen haben gem. § 555a BGB die Maßnahmen der Vermieter:innen zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache und gem. §§ 55b bis 55e BGB die Maßnahmen zur Modernisierung zu dulden.
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Im Leihvertrag ist noch folgendes enthalten:
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§ 3 Instandhaltung
Die Verleiher:innen sind nicht verpflichtet, die Einbauküche während der Dauer der Leihe instand zu halten und instand zu setzen. Gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen haben die Entleiher:innen auf eigene Kosten vorzunehmen.
§ 4 Sorgfaltspflichten / Schadensersatz
Die Entleiher:innen sind zu einem sorgsamen Umgang mit der Einbauküche verpflichtet. Kommt es durch einen vertragswidrigen Gebrauch der Einbauküche zu Veränderungen oder Verschlechterungen, haben die Entleiher:innen den Verleiher:innen den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
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Vielen Dank für die Hilfe!