Darf die vermieterin mich aussperren?was tun?

4 Antworten

Bringe erst einmal Ordung in die vor Dir genannte Daten und Fakten.

Du hast zum 01.05.2011 gekündigt - dieser Termin ist schon längst verstrichen, also was soll dann die Frage.

Mietzahlungen haben bis zum 3. Werktag eines Monats stattzufinden. Wenn Du den 15. eines Monats vereinbart hast, was wurde dazu schriftlich zwischen Dir und dem Vermieter zu Protokoll gebracht. Gleiches gilt für die vom Vormieter in der Wohnung zurückgelassenen Möbel? Die Vermieterin kann eigentlich nur Anspruch darauf erheben, wenn diese im Mietvertrag gelistet sind.

Was steht in Deinen Übernahmeprotokoll beim Einzug und was wurde im Protokoll beim Auszug festgehalten? Danach wird sich entscheiden, ob der Vermieter die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten werden.

....an dem Tag als ich ausgezogen bin hat sie sich die wohnung angesehen und keine faxen gemacht. sie hatte aber keine zeit fuer ein uebergabeprotokoll, da sie gerade besuch gehabt hat...also sollte sie,dass mit meiner mutter am naechsten tag machen. JETZT:bei meinem einzug war nicht gestrichen, also musste ich bei meinem auszug auch nicht streichen sondern die nachmieter in den farben die ihnen passen. und dafuer moechte sie vor ende der mietzeit die schluessel von mir. sie hat auch meinen namen vom postkasten abgenommen.falls post fuer mich noch an diese adresse kommt erhalte ich sie nicht.... also das ist mein problem.

ich habe aus sicherer quelle erfahren (ihre verwandtschaft) ,dass sie ihre familie aus griechenland einfliegen lassen wird und die dann in meiner wohnung unterbringen moechte....da verstehe ich ihren stress. schliesslich koennen die alle nicht in ihrem gaestezimmer schlafen bis meine mietzeit rum ist. zu mir sagt sie aber die nachmieter wollen renovieren...

ja die schilderung war kurz da ich nur 500 zeichen zur verfügung hatte....also: im mietvertrag ist kein inventar aufgelistet. ich habe alle löcher in der wohnung gespachtelt, die gesamte wohnung neu gestrichen, da der alte anstrich abblaetterte. sie hat eine leere saubere wohnung zurück erhalten. die kuendigungsfrist laeuft bis ende dieses monats..

Hallo, also zu den Möbeln: gibt es da irgendetwas schriftliches. Kann sie denn nachweisen, das die Wohnung noch möbliert war? Wenn nicht, kann die Vermieterin da gar nix machen. Wenn es schriftlich gemacht wurde, gibt es hoffentlich auch ein Schriftstück über den Verbleib, bzw. wie mit dem Mobilar umzugehen ist. Wenn nicht, ist das schlecht für Sie als Mieter und sie müssen ggf. dafür zahlen. Zum Rausschmiss: Es gibt doch wohl einen gültigen Mietvertrag? Wenn nicht, kann die Vermieterin mit ihrer Wohnung natürlich machen, was sie will. Ist der Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt worden, können sie die Wohnung aber bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist nutzen und die nette Vermieterin darf erst danach den Zutritt durch Schlüsseltausch verwehren. Ich hoffe, ich konnt ein bißchen helfen..im Zweifel damit zum Anwalt..Viel Glück