Wie lang hat man nach einer Mieterhöhung Schonfrist- wann darf frühestens wieder erhöht werden?

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es müssen mind. 12 Mt. vergangen sein, dann darf der Vermieter die nächste Erhöhung ankündigen- mit 3 Mt. Überlegungsfrist für den Mieter. Also eigentlich frühestens in 15 Mt. wieder, wenn aktuell erhöht wurde