Hausgeld auf Mieter umlegen, wie gehe ich da vor?

3 Antworten

In Deutschland ist das in der Betriebskostenverordnung geregelt!

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf

Du kannst nur Betriebskosten umlegen. Im wesentlichen ist das alles außer Verwaltungskosten, Reparaturen, Zuführung zu Rücklagen. Häufig vergessen umzulegen werden Grundabgaben (Grundsteuer), die nciht in der Hausgeldabrechnung auftauchen.

hallo Goldesel, prinzipiell ist alles umlegbar, außer :

Verwaltungskosten (das sind die Kosten , die für die Hausverwaltung anfallen)

Instandsetzungskosten (Reparaturen am Gemeinschaftseigentum) und Instandhaltungskosten (Fassadenanstrich etc)

und den Zuführungen zu Rücklagen

umlegbar sind somit: Heizungskosten, Wasserverbrauch, Gemeinschaftsstrom, Antennen- Kabelgebühren, Pflege Gartenanlagen (sofern vorhanden natürlich) , Putzfrau Treppenhaus, anteilige Steuerberatungskosten, natürlich die Grundsteuer, .... was alles konkret umlegbar ist, ergibt sich meistens aus der Betriebskostenauflistung des standardisierten Mietvertrages (sehr detailliert schlüsselt hierbei der Mietvertrag des Haus-und Grundbesitzervereins auf)... ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen....