wohne 40 JAHRE zur Miete, Haus soll verkauftr werden.was habe ich für Rechte?

4 Antworten

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Immer mit der Ruhe.

  1. Es "soll" verkauft werden. Ist also noch nicht verkauft.

  2. Es muss erst mal an jemanden gehen, der das Haus anders als an dich vermietet nützen will.

  3. Kauf bricht nicht Miete. Dein Käufer steigt in den Mietvertrag ein.

  4. Er hat, so er ordentlich kündigt (was kaum ein Laie hinbekommt) eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Dazu kommen ein oder Zwei Monate, die es nach Kaufvertrag dauert, bis das Grundbuch geändert ist. Davor kann er nicht kündigen.

Je nach Region dauert es aber ewig bis sich ein Käufer findet oder der Verkäufer entscheidet sich im Laufe der Zeit um. Es besteht kein Grund zur Panik.

Ein Eigentümerwechsel ist kein Kündigungsgrund, vielmehr übernimmt der neue Eigentümer das Haus mit allen Rechten und Pflichten. Dein Mietverhältinis bleibt bestehen und für Mieterhöhungen und Kündigungen bleiben dieselben Spielregeln bestehen.

Normalerweise braucht man dabei nichts fürchten. Der neue Inhaber übernimmt in der Regel alle Mietverträge und kann die Mieten auch nur nach dem normalen Mietgesetz erhöhen. Möglicherweise meldet er Eigenbedarf an, dann hat man aber bei einer sehr langen Mietdauer auch eine sehr lange Kündigungsfrist. Solltest du dann dennoch ausziehen müssen, kannst du mit dem neuen Besitzer eventuell eine Ablöse für die Böden und die Markise vereinbaren.

durch den verkauf enden die mietverträge doch nicht. eine eigenbedarfskündigung muss genau begründet werden, nach 40 jahren miete ist auch die kündigungsfrist für den vermieter recht lang (12 monate glaube ich). liegt besondere härte vor kann eine eigenbedarfskündigung auch rechtswidrig sein.

mach also gar nichts.