Darf eine Vermieter als Sicherheit mehrere Mieten im Voraus verlangen?

2 Antworten

Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig....

Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. - siehe § 551 BGB mit neuester Kommentierung zur Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten - .

Den Wunsch kann er zwar äußern, aber ein Recht auf Erfüllung hat er nicht. Die gesetzliche Regelung sieht hier klar die monatliche Zahlung vor.

Ich würde auf die Vorkasse eingehen, aber im Gegenzug auf 10% Nachlass für jeden vorausgezahlten Monat bestehen.