Kann ich mir den Zins vom Kautionssparbuch jährlich auszahlen lassen?

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Vermutlich geht es um ein Wohnmietverhältnis (nicht um Wohnheimmiete und auch nicht um Gewerbemiete, wo bei letzterer freiere bzw. andere Vereinbarungen möglich sind) und somit die Mietkautionsregelung nach § 551 Abs. 3 BGB zutrifft. Es wird dort festgeschrieben, dass die Erträge (= Zinsen!) dem Mieter zustehen und die Mietsicherheit erhöhen. Diese Regelung ist somit für Vermieter und Mieter bindend und darf nicht anders vereinbart werden.

Wenn Dein Vermieter - Deinem Pochen nachgebend - freiwillig auf sein Zugriffsrecht auf die Kautionserhöhung durch Zinsen verzichtet, dann schadet er zunächst durch die niedrigere Mietsicherheit sich selbst. Interessant wäre die Frage, ob später der Vermieter die etwaig ausgezahlten Zinsen mit Hinweis auf die gesetzliche Regelung vom Mieter zurückfordern könnte.

Die gesamte Verzinsung der Mietkaution muss dem Kautionskonto zugunsten des Mieters gutgeschrieben werden und dem Mieter nach korrekter Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt werden.

Die Zinsen werden für gewöhnlich erst bei Herausgabe der Kaution an den Mieter ausgezahlt. Was steht im Kautionsvertrag- dort müsste es einen Hinweis darauf geben,wie mit den Zinsen verfahren wird.