Elektroschaden Altbauwohnung Schuld?
Hallo,
Ich habe mich bisher vergeblich versucht im Internet schlau zu machen ob es ähnliche Fälle wie meinen gab und wer die Haftung dafür übenehmen muss. Folgender Sachverhalt: Ich bewohne eine Altbauwohnung,derren Elektroinstallation Neu verlegt worden ist.Zumindest sieht es danach aus,denn ich habe überall in der Wohnung Aufputzkabelkanänle und Aufputzsteckdosen. Jetzt wollte ich mir etwas an die Wandhängen und musste dafür zwei Löcher bohren und habe dabei die Stromleitung für das Treppenhauslicht getroffen.Es war für mich nicht nachvollziehbar,aus welchen Gründen da überhaupt eine Leitung lang läuft.Es befindet sich keine Steckdose,Schalter oder ähnliches daneben,darüber oder darunter und der Schalter für das Treppenhauslicht befindet sich auch nicht in unmittelbarer nähe,da er auf der gegenüberliegenden Seite im Treppenhaus (sprich auf der Seite vom Nachbarn) angebracht ist. Der Elektiker musste kommen,hat es überprüft und behoben. Ich habe alles in Absprache mit dem Vermieter machen lassen und auch er hat den Elekriker bestellt. Zahlen muss nun aber ich den Schaden. Ich habe in einem Forum gelesen,das es so etwas wie einen Bestandsschutz gibt der aber nur gilt wenn in die Elektroinstalation nicht eingeriffen worden ist.Stimmt das den? Und inwiefern gilt dieser Bestandschutz noch für meine Mietwohnung? Muss ich wenn dieser nicht mehr gilt und die Elektrik hätte komplett erneuert werden müssen dann auch die Kosten für die Reperatur targen? Es wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
3 Antworten
So wie ich Dich verstehe, meinst Du, aufgrund der vorgenommenen Änderungen müsse die gesamte Elektroinstallation heutigen DIN-Vorschriften entsprechen, wozu auch die sog. Installationszonen gehören. Wäre das zutreffend, dann wäre man in der Tat überrascht, wenn außerhalb dieser Installationszonen Kabel liegen. Ich fürchte aber, mit diesem Argument kommst Du nicht durch, kannst insbesondere Deine eigene Haftung nicht abwenden:
Dass überall in der Wohnung Aufputzkabelkanäle und Aufputzsteckdosen liegen, erscheint mir ein starkes Indiz dafür, dass eben nicht die komplette Elektroanlage ausgetauscht wurde, sondern, im Gegenteil, nur die vorhandene Elektroanlage erweitert wurde. Es war zum Teil bis in die 70er-Jahre üblich, pro Zimmer nur eine einzige Steckdose zu haben. Da das für heutige Verhältnisse viel zu wenig ist, wird das vielfach durch Aufputz-Installation erweitert. Bei kompletter Erneuerung der Elektroanlage ist hingegen Unterputzverrlegung Standard. Nur bei Kompletterneuerung kann man Einhaltung heutiger DIN-Normen erwarten.
Zudem geht es hier ja auch nicht um die Elektroanlage der Wohnung, sondern um das Treppenhauslicht, was ja wieder eine andere Anlage ist.
Ich fürchte, der Schaden wird auf Dir hängenbleiben. Man wird Dir vorhalten, Du hättest mit einem Metallsuchgerät nach Kabeln Ausschau halten müssen. Und sofern Du meinst, nur wegen der Beschädigung des Kabels hätte die Gesamtanlage auf Kosten des Vermierters erneuert werden müssen, wirst Du auch enttäuscht. Der Bestandsschutz steht Reparaturen nicht entgegen.
Hallo,Vielen Dank für die Umfangreiche Hilfestellung. Jetzt begreife ich den Sachverhalt auch und weiss um meine Rechtliche Situation. Der Schaden ist zum Glück in bezahlbarer höhe geblieben,etwa 100 Euro. Als ich das über den Bestandsschutz gelesen habe und darüber das,wenn man etwas an der Installation macht,der Bestandschutz dadurch aufgehoben wird.Aber wenn dies bei mir als Erweiterung zählt ist dieser wohl noch gültig. Im Zuge dessen was ich da ebend über den Bestandschutz gelesene habe,dachte ich das ich meinen Vermieter Haftbar machen kann. Bevor ich aber den Großen Otto mache,wollte ich mich lieber kundig machen. Danke nochmal. Angehnemen Abend noch.
Wer blind in einen Wand bohrt, ohne sich mit einem Ortungsgerät Gewißheit über Wasser- und Stromleitungen zu verschafffen, kann sich herausreden wie er will: Er haftet gleichwohl für den angerichteten Schaden :-O
Entweder über seine Haftpflichtversicherung, so die das als versichertes Riskio einer noch einfachen Fahrlässigkeit wertet, oder mit eigenem Vermögen.
Der Bestandsschutz meint, daß einmal genehmigte Anlagen auch dann und solange zulässig sind, wie es keine Veränderungen am Netz gibt, also etwa ein Starkstromanschluß für einen E.Herd daran angeschlossen werden soll.
G imager761
Ich sehe das auch so wie mig112. Ergänzen möchte ich nur, dass für dich nun die Meldung an deine Privathaftpflichtversicherung ansteht.
Vielen dank für die Hilfe. Ich habe schon fast damit gerechnet das ich weiterhin auf dem Schaden hängen bleibe,nur war mir der Sachverhalt und die rechtliche Situation nicht ganz klar. Leider habe ich noch keine Haftpflicht,ist aber in arbeit. Ich wohne hier erst seid kurzem. Angenehmen Abend noch und Danke nochmal.