Verletzter Fußgänger durch Blumenkasten außen am Fenster - wer haftet?

5 Antworten

Wenn der Kasten selber herunter gefallen wäre, dann könnte ich die Frage verstehen. Aber Pflanzen aus dem Kasten? Geranien können wohl kaum Schaden anrichten. Und Eichen, Buchen oder Mammutbäume dürften wohl schwerlich Platz in einem Balkonkasten finden.

Von diesen Bedenken einmal abgesehen: Grundsätzlich haftet der Mieter, wenn er es war, der den Kasten bepflanzt hat. Dann sind es nämlich seine Pflanzen. War der Kasten schon vermieterseitig bepflanzt, dann muß man sich an den Vermieter halten. An gar niemand aber kann man sich halten bei höheren Gewalt. Tobt ein Sturm ungewöhnlicher Stärke und wird währenddessen eine Pflanze herausgerissen, dann ist das ein Vorgang, mit dem niemand zu rechnen brauchte und für den auch niemand Schutzvorkehrungen treffen konnte. Dann trägt der Geschädigte seinen Schaden allein.

Die Sicherungpflicht für die Balkonbepflanzung und alle Gegenstände auf dem Balkon obliegt dem Mieter. Der Mieter ist daher für Schäden, die durch Pflanzen, Kästen etc. hervorgerufen werden, generell haftbar. Die Bepflanzung erfolgte nicht zwangsläufig, d.h. es ist im Ermessen des Mieters, welche Art von Bepflanzung geeignet ist und wie diese zu sichern wäre. Eine vom Vormieter übernommene Bepflanzung hätte entfernt werden können.

Während die Verkehrssicherungspflicht dem Eigentümer der Immobilie obliegt, ist jedoch diese nur anzuwenden, wenn beispielsweise ein Balkonkasten offensichtlich sehr lose an der Brüstung befestigt worden wäre. Mahnt der Eigentümer den Mieter nicht ab, so kann ihn in diesem Fall eine Mithaftung für Schäden treffen. Da jedoch der Balkon nicht im Einflussbereich des Vermieters liegt (als Teil der vermieteten Wohnung, die dem Mieter überlassen wird), haftet der Mieter für davon ausgehende Schäden.

Der Mieter hat die Gefährdungshaftung hier. Der Blumenkasten ist in seiner Obhut und er hat dafür Sorge zu tragen, dass niemand gefährdet oder verletzt werden kann.

Der Eigentümer der Pflanzen haftet selbstverständlich...

Derjenige der den Schaden verursacht hat ist Schadenersatzpflichtig. Wenn ein Mieter sein Pflanzen so aufstellt, dass sie herunterfallen können, ist es ganz klar der Mieter.