Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Schimmel im Wohnzimmer, Küche jeweils an den Außenwänden im Deckenbereich und im Abstellraum. Alles Wände, an die kein anderes Haus angrenzt. Das Haus ist ungedämmt.
Im Bad ohne Fenster, was sich auf der anderen Seite des Hauses befindet, im Schlafzimmer und Kinderzimmer, wo ein anderes Haus angrenzt, haben wir keinen Schimmel.
In der Küche wird überhaupt nicht gekocht, damit nicht direkt behauptet wird, dass sich dort viel Feuchtigkeit sammelt!
Vermieter weigerte sich monatelang etwas gegen den Schimmel zu unternehmen, warf uns vor, dass wir falsch heizen u. lüften würden.
Es kann nicht sein, dass wir die hälftige Wohnung richtig lüften und heizen und die andere nicht. Im Abstellraum gibt es keine Heizung und auch kein Fenster.
Mehrere Nachbarn haben Schimmel genau in denselben Räumen an denselben Stellen, was der Vermieter abstreitet. Jedem Mieter, der Schimmel gemeldet hatte, sagte er, dieser wäre der Einzige und das läge daran, dass er falsch heize und lüfte.
Wir haben Miete um 20% gekürzt.
Nun im Juni kam er mit einem Gutachter, der keine Feuchte mehr feststellen konnte. Angeblich auch keine Wärmebrücken! Der Wert ist ganz grenzwertig.
Festgestellt wurde, dass das Gebäude zur Errichtungszeit nicht gedämmt sein musste.
Es wurden Fenster ausgetauscht, die zum Gebäude (Altbau) bauphysikalisch nicht passen.
Dadurch würde sich Kondensat nicht an den Scheiben, sondern an den kältesten Stellen sprich den Außenwandecken sammeln. Durch diese Feuchtigkeit entstehe dann der Schimmel.
Es gab zum Zeitpunkt des Fensteraustausches keinen Planer, kein Lüftungskonzept.
Bei Einzug in die Wohnung gab es keinen Hinweis, dass die Wohnung schimmelgefährdend ist und man mehr als üblich lüften oder heizen muss. Wir bekamen lediglich eine Broschüre zusätzlich zum Mietvertrag, in der das normale Heizen und Lüften beschrieben ist.
Schimmel wurde in den Kategorien 1 und 2 festgestellt.
Nun behauptet der Anwalt des Vermieters, dass die zu dichten Fenster kein Mietmangel sind. Es geht uns um den Schimmel?!... Es könnten Fensterfalzlüfter eingebaut werden. Dies sollen wir uns aber gut überlegen, da wir dann an der viel befahrenen Straße mehr Lärm hätten und höhere Heizkosten.
Würden wir den Rückstand nicht ausgleichen, würde kein Maler geschickt werden, wir würden auf Zahlung des Mietrückstandes verklagt werden und müssten auch die Gutachterkosten des im Sommer beauftragten Gutachters zahlen.
Meine Fragen:
Kann das sein, dass der Wert für die Feststellung, ob Wärmebrücken existieren nur ganz knapp verfehlt wurde, da diese Messung/Berechnung im Sommer und nicht im Winter stattfand?
Begründet der Schimmel etwa keine Mietminderung?
Schließlich hatte der Vermieter sich damals das Lüftungskonzept gespart und auch nicht über die Schimmelgefahr aufgeklärt. Hätte er dies getan, wäre wohl kaum jemand in die Wohnung eingezogen.
Was meint ihr dazu?