Hausverbot für Tochter in neuer Wohnung durch Vermieter was soll ich tun ??

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du lässt dir nicht drohen - so einfach ist es. Du benötigst Zeugen, um dem Vermieter Beleidigung und üble nachrede nachweisen zu können.

und wenn, lass ihn die Polizei holen, was sollen die machen ? Dich in einer grünen Minna abtransportieren in die Klappsmühle ? Unmöglich - Freiheitsentzug kann nur per Urteil verhängt werden, und da müsste es zunächst einmal eine Anzeige, ein Ermittlungsverfahren und eine Anklage geben. Wegen was eigentlich ? Weil du überpünktlich deine Miete bezahlst.

Ich würde den Vermieter schlallend auslachen....

...und zum Hausverbote gegenüber deinem Besuch hat Little Arrow alles Nötige gesagt.

Drohen kann der Vermieter viel, nur durchsetzen kann er das nicht. Er darf schlichtweg seinen Mietern und deren Besuchern kein Hausverbot erteilen. Durch die Vermietung verliert der Vermieter sein Hausrecht. Auf extreme Einzelfälle brauchen wir nicht einzugehen. Und, was das mit Moral zu tun haben soll, vermag ich ohnehin nicht zu erkennen. Soll Dein Vermieter doch die Polizei rufen, dann kannst Du bei dieser Gelegenheit gleich Strafanzeige wegen Beleidigung gegen ihn erstatten.

was soll ich tun ??

Ihn die Polizei rufen lassen, wenn Du anwesend bist. Dann hast Du wenigstens Zeugen und Kenntnis, worüber er sich beklagt. Vielleicht hat Deine Tochter sich gegenüber dem Vermieter unanständig, beleidigend und bedrohend benommen? Diese Seite der Geschichte kennen wir hier (noch) nicht;-?

Im allgemeinen kann kann der Vermieter Deinen berechtigten Besuchern kein Hausverbot erteilen. Dieses Recht hat er mit dem Abschluss Deinen Mietvertrages zu einem großen Teil aufgegeben.

Lies bitte hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm

Was ist das denn für ein Vollpfosten, wenn Du als Besuch empfängst ist allein Deine Sache. Ich gehe zunächst mal davon aus das Deine Tochter dem Vermieter keinen Schaden zugefügt, tätlich angegriffen oder beleidigt hat. Aber selbst dann hat der Vermieter nicht zu bestimmen wer welchen Mieter in seiner Wohnung besucht. Lass ihn die Polizei rufen, spätestens dann muss auch er zur Sachlichkeit zurück kehren.