Defekter Wasserhahn - darf ich selber reparieren, oder muss ich Klempner einschalten?
In meiner Küche ist der Wasserhahn kaputt. Den würde ich gerne auswechseln und traue mir das auch gerade so noch selber zu.
Laut Mietvertrag muss ich die Kosten (denke ich zumindest) für solch kleine Reparaturen prinzipiell selber tragen. Aber muss ich unbedingt einen Fachmann, in dem Fall einen Klempner, engagieren, oder kann ich das auch auf eigene Faust etwas weniges fachmännisch machen?
3 Antworten
Natürlich kannst Du den Wasserhahn selbst auswechseln, die Ausführung der Arbeiten muß nur fachgerecht sein. Des weiteren hast Du darauf zu achten, dass der neue Wasserhahn technisch mindestens gleichwertig ist - sonst kann es beim Auszug später einmal Probleme geben.
Du darfst ohne Zustimmung des Vermieters nicht selber reparieren. Du könntest Dich schadensersatzpflichtig machen. Bei den stets anzeigepflichtigen Kleinreparaturen ("Bagatellschäden") mußt Du lediglich die Kosten tragen und Du darfst weder den Handwerker beauftragen noch mußt Du ihn beauftragen. Die Reparaturkosten einschl. Wasserhahn und Anfahrtkosten werden vermutlich über der Bagatellgrenze liegen.
Lediglich bei Schönheitsreparaturen ist eine mietvertragliche Klausel bzgl. Handwerkereinschaltung unwirksam.
Das kanst du selber erledigen.....du bist nicht verpflichtet einen Handwerker zu holen, es ist aber möglich den Hausmeister zu beauftragen sofern es einen gibt , den das gehört zu den seinen Aufgaben