Aufwandsentschädigung an Makler zahlen, obwohl keine Angabe über Provision gemacht wurde?

1 Antwort

Wenn ihr das unterschreibt erklärt ihr euch natürlich mit der Aufwandsentschädigung einverstanden. Er betrifft ja keine Provisionsleistung, sondern nur das zeigen der Wohnung und ihr akzpetiert die Leistung durch eure Unterschrift.

Anders sieht das schon wieder mit der evt. folgenden Provision aus. Diese muss vorher klar angegeben werden und zwar inkl. MwSt., also der tatsächlich zu zahlende Betrag und darf zwei Monatskaltmieten nicht überchreiten, bei Mietwohnungen.

Wichtig ist, dass ihr mit der Selbstauskunft kein bestimmtes Provisionsverlangen (% vom Mietzins o.ä.) mit in der Vereinbarung habt.