Mieterselbstauskunft unterschrieben.Ist dieser Verbindlich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Mietvertrag ist das verbindliche Vertragswerk. Die Mieterselbstauskunft ist ja nur eine Art strukturierte Erfassung von Basisdaten und Hintergrundinformationen.

Weiterhin: der Mietvertrag könnte ja auch eine Klausel enthalten, der Du nicht zustimmst. Also hast Du de facto eine Sollbruchstelle in diesem Prozess.

Daher solltest Du der Hausverwaltung nun freundlich schreiben, daß Du Ihnen für die Zusendung des Angebots dankst, Dich jedoch inzwischen für eine andere Option entschieden hast und den Vertrag daher nicht mehr abschließen möchtest.

Nein. Du hast den Mietvertrag noch nicht unterschrieben und somit ist kein Mietverhältnis zustande gekommen. So sehe ich das. Ich bin allerdings kein Jurist.

Hallo, danke für die Antwort .Aber ich bin mir nicht sicher weil in der Mieterselbstauskunft noch ein Hinweis stand(klein gedruckt).

Diese Mieterselbstauskunft ist gleichzeitig meine/ unsere Reservierung und verbindliche zusage für das Mietobjekt.

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@goki26gk

Wenn das drin steht, solltest du schnelsstens der Hausverwaltung schreiben, dass du von dem Mieteguch zurücktritts. Lass die noch einen Grund für den Rücktritt einfallen. Weiter Fahrweg zur Arbeit, Umgebung bzw. Lage etc.

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