Übergabetermin verschoben - Vermieterin verlangt nun plötzlich Mietzahlung für halben Mai

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Die Wohnungsübergabe war erst am 10.05. Daher steht der Vermieterin eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung (umgangssprachlich "Miete") nur für diesen Zeitraum zu und nicht eine "halbe Miete für Mai".

Einen schriftlichen Aufhebungsvertrag hat es wohl nicht gegeben. Mündliche Absprachen sind dann schwierig nachzuweisen.

Ich glaube, dass Du mit der zeitanteiligen Nutzungsentschädigung auch gut und günstig bedient bist. Über Ängste können nur Psychologen beraten. Mir scheint die Vermieterin nicht so dreist zu sein, dass sie die Kaution ungebührlich hoch einbehält.