Mieter behauptet keine Kündigung erhalten zu haben

3 Antworten

Den Nachweis des Erhalts der Kündigung hast du zu führen. Kannst du dies nicht schuldest du Miete bis nach Ablauf der Kündigungsfrist aber nur so lange keine Nachmieter die Wohung bezogen haben.

Gab es keine Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe zwischen dem Mieter und Vermieter wobei über so etwas gesprochen wird und auch die Kaution zurückerstattet werden sollte.

Ich habe so einen Fall schon einmal erlebt. Und das Gericht hat dabei klar entschieden, dass der Versand als Einschreiben als Beweis nicht ausreicht. Denn hier wird nur bewiesen, dass ein Brief zugestellt wurde, aber es könnte auch sein, dass ein weißes Blatt der Inhalt war. Einzig sichere Zustellung ist durch einen Gerichtsvollzieher. Er kopiert das Schreiben und stellt das Original zu. Kosten: 16 Euro

Was man machen kann: Ein dummes Gesicht! Eine Wohnungskündigung muß schriftlich erfolgen und dem Vermieter zugegangen sein. Lern daraus: Bei wichtigen Erklärungen muß man den Zugang nachweisen können. Man kann z.B. mit einem Zeugen zum Haus des Vermieters fahren und unter den Augen des Zeugen den Brief in den Briefkasten werfen. Oder, man investiert einige Euronen und schickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Das alles hast Du nicht gemacht. Was kannst Du jetzt noch machen? Die Miete bezahlen, dann sparst Du wenigstens die Prozeßkosten. Und denk unbedingt an den Ausspruch der Kündigung!