meine heizung ist defekt.soll erneuert werden.dafür soll ich eine mieterhöhung erhalten
ich bin mieter.nun ist meine heizungsanlage defekt.der klemptner ist der meinung,die heitung ist ca 15jahre und müßte erneuert werden.jetzt kommt vermieter auf mich zu und will diesbezüglich eine mieterhöhung von mir-mit der begründung,es ist eine modernisierung,weil brennwertheizung.wir sind uns nicht einig geworden,weil ich der meinung bin-heizung gehört zur wohnungsausstattung wie im mietvertrag geschrieben steht.und wenn es nur noch diese brennwerheitungen gibt,ist das doch nicht mein problem.jetzt msteht meine frage,muß ich mieterhöhung hinnehmen ?
1 Antwort
Die rechtliche Grundlage für eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist der § 559 BGB. Dort heißt es im Absatz 1 unter anderem, dass eine Mieterhöhung berechtigt ist bei Maßnahmen, die "nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken". Brenntwerttechnik bewirkt einen geringeren Energieverbrauch und ist grundsätzlich durchaus eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes.
Gerichtsentscheidungen zu genau dieser Frage habe ich nicht finden können. Aber zum Beispiel der im nachgenannten Link befragte Anwalt geht offenbar ohne weiteres davon aus, dass hierdurch eine umlagefähige Modernisierung ausgelöst wird:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mieterhoehung-nach-Heizungserneuerung-__f40235.html
Auch ein Blick in die Fachliteratur bestätigt, dass z.B. schon die Umstellung von Nah- auf Fernwärme -so sie denn mit Energieeinsparung verbunden ist- zur Mieterhöhung berechtigt (Palandt, "BGB", § 559 RN 11).
So leid es mir auch tut, einer Mieterhöhung wirst Du wahrscheinlich nicht entgehen können.
Noch zwei konkrete Tipps: Etwaige Fördermittel muß der Vermieter von dem Umlagebetrag in Abzug bringen (§ 559a BGB). Außerdem muß der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich und unter Beifügung einer präzisen Darstellung der entstandenen Kosten begründen(§ 559b BGB).