Muss ich als Mieter reperatur der Heizkörper selber zahlen Dichtungen/Ventile/Thermostatknauf?

5 Antworten

Das würde ich noch einmal mit der Hausverwaltung abklären. Denn normalerweise muss man Rechnungen bis 80 Euro selbst bezahlen. Wenn du jetzt 200 Euro im Baumarkt ausgibst, könnte es schon sein, dass die Verwaltung das tragen muss. Wenn sie sich aber quer stellen und sagen, dass es lauter kleine Einzelreparaturen sind, hast du Pech. Klär das besser noch einmal ab bevor du etwas einkaufst.

Nee sind keine einzelreparaturen

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Ob Du Dich überhaupt an Kleinreparaturen beteiligen mußt, kann Dir hier niemand sagen, denn das kommt auf die Wirksamkeit der Klausel an. € 80,-- im Einzelfall mag ja angehen. Aber, ist da etwa keine Jahreshöchstgrenze eingebaut? Falls nein, dann brauchst Du garnichts zahlen!

Zehn gleichzeitig gewechselte Ventile sind keine 10 Einzelfälle, sondern eine Reparatur. Wenn ich dann auch noch höre, dass Dichtungen ausgetauscht werden müssen, dann soll offenbar nicht nur der Ventilkopf erneuert werden, sondern das ganze Ventil. Das ist keine Sache für den Laien denn da muß das Wasser ab- und anschließend wieder eingelassen werden. Der Installateur berechnet Dir dafür mehrere hundert Euro. Du brauchst davon GARNICHTS zu zahlen.

Komm aber ja nicht auf die Idee, die Arbeiten in Auftrag zu geben. Das ist Sache des Vermieters!

WIe dein Vermieter dir geschrieben hat, musst du kleinere Reparaturen bis 80€ selber bezahlen.

Musst du denn alle 10 Dichtungen wechseln? Ist schon selten, dass alle Heizungen gleichzeitig kaputt gehen oder repariert werden müssen.

Naja, wenn dem so ist, muss dein Vermieter die Kosten tragen. Somit ist er auch zuständig die Handwerker und das Material zu besorgen (oder die Handwerker machen das und stellen es dem Vermieter in Rechnung)

Du mußt nicht selber reparieren. Du darfst nicht einfach selber reparieren und auch nicht einfach einen Handwerker damit beauftragen!

Im übrigen bitte gründlich lesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

Nach meiner Einschätzung (auch) mußt Du in Anbetracht der Gesamthöhe und der fehlenden(?) Jahresmaximierung nicht zahlen.

Du mußt eine Reparaturfrist setzen und zugleich darin nach Fristablauf Ersatzvornahme androhen.

Die Kleinreparturen haben einen Jahreshöchstbetrag. Nun kommt es drauf an, wieviel Thermostatventile einschl. Dichtungen bei dir gewechselt werden müssen.

Wenns für alle Heizkörper ist, zählt das zusammen, dann muss dies der Vermieter bezahlen. Weil du über den jährl. Höchstbetrag kommst (z. B. 200 €).

Das mit den Kleinreparaturen hat ja vor allem den Sinn, daß der Mieter Kleinigkeiten selbst repariert / reparieren lässt. Bei dir kommt das wohl nicht in Betracht.

Lese noch mal deinen Mietvertrag genau durch wegen den Kleinreparaturen. Reklamiere dann bei der Hausverwaltung.

Hole dir eventl. Unterstützung vom MIeterverein.