Kann man die letzte Miete von der Kaution abziehen lassen?

5 Antworten

Darf man nicht, denn Aufrechnung ist nur bei beiderseits fälligen Ansprüchen zulässig. An der Fälligkeit aber fehlt es bei dem Kautionsrückzahlungsanspruch vor Ende des Mietverhältnisses. Also kein Abzug zulässig. Bei Zuwiderhandlung droht sofortige Klage des Vermieters.

"Ein Anspruch auf Rückzahlung der Barkaution oder Rückgabe der Bürgschaftsurkunde besteht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung. (...) Dem Vermieter steht eine angemessene Zeit zur Prüfung eventueller Gegenansprüche zu. (...) Diese Frist beträgt in der Regel drei bis sechs Monate."

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/kaution.html#rueck

Wie denkst du kann der Vermieter Forderungen aus Schäden oder Betriebskostenendabrechnung noch absichern, wenn die dafür hinterlegte Kaution dadurch schon aufgebraucht wäre? Eben :-)

Vorher kann der Mieter aber seinen Anspruch und die tatsächliche Höhe der Kautionsrückzahlung garnicht kennen, ein Einbehalt der Schlußmiete würde eine kostenpflichtige Zahlungsklage auslösen :-O

G imager761

Die Kaution ist dazu da, dass sie dem Vermieter eine Sicherheit gibt für Schäden, die der Mieter in der Wohnung während des bemieteten Zeitraums anrichtet. Dabei kann die Kaution noch bis zu 12 Monate nach dem Auszug des Mieters einbehalten werden, so z.B. wenn auf noch fehlende Wasser/Heizungsrechnungen gewartet wird. Aus eben diesem Grund ist eine Verrechnung mit der Miete nicht möglich. Außerdem ist das Kautionskonto sowieso meistens so angelegt, dass der Vermieter da nicht für die Miete darauf zurück greifen kann.

Nein, das ist nicht erlaubt. Die Kaution ist nicht für Mietausfälle bestimmt. Die Kaution steht Dir nach einer Wohnungsabnahme zu, wenn die einvernehmlich läuft.

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