Vermieterin benimmt sich total daneben! >:O

3 Antworten

Am 20.06.12 hast Du die Frage nach den Haustieren schon einmal gestellt. Ich kann da nicht erkennen, in welcher Hinsicht sich die Situation "verschärft" haben soll.

Es ist ärgerlich, wenn in einem Haus Dinge unterschiedlich gehandhabt werden. Aber, ist das nicht überall der Fall? Jeden Tag kannst Du erleben, dass beispielsweise ein und derselbe Computer -um nur ein beliebiges Beispiel zu nennen- in dem Laden A billiger ist als in dem Laden B. Hast Du deshalb Anspruch daraus, den Computer auch bei B zum gleichen Preis zu bekommen, wie bei A. Nein! Und wieso soll das in einem Mietshaus anders sein? Anspruch auf Gleichbehandlung in allen Belangen hat man nicht.

Ob Euch Tierhaltung erlaubt ist und in welchem Umfang hängt von der genauen Ausgestaltung der Vertragsklausel ab.

Das Schlafzimmer ist wegen des Lärms nahezu unbenutzbar. Nahezu deswegen, weil es ja immer noch als Abstellfläche für Möbel dienen kann. Da man da aber nicht mehr schlafen kann, würde ich mal von einer zulässigen Mietminderung von ca.80% bezogen auf diese Fläche ausgehen. Wieviel das insgesamt ist, hängt davon ab, wieviel Prozent der Gesamtwohnfläche das Schlafzimmer ausmacht.

Schafschaf 
Fragesteller
 03.07.2012, 14:54

Das mit den PC's ist doch was Anderes. Es geht hier um die Entfaltung in der eigenen Wohnung. Wir bezahlen genauso die Miete wie die Anderen. Ich sehe es nicht ein, dass wir unter der Subjektivität einer Person benachteiligt sind...

Selbst wenn ich mich vor Vogelspinnen ekeln würde (was ich nicht tue, ich find sie klasse) würde ich mir aus Prinzip eine holen.

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Vermieterin benimmt sich total daneben!

Nur weil sie wirksam die Haltung einer Katze oder einer Vogelspinne untersagt, definitiv nicht - dies darf sie nämlich.

Und selbst wenn eine Chinchillakatze unwesentlich größer als ein Kaninchen ist - ein erlaubtes Kleintier i. S. d. Mietrechts ist est eben nicht und eine Vogelspinne bedarf nicht der Größe, sondern des "Ekelfaktors" wegen einer ausfrücklichen Zustimmung. :-O

Das alles kann man prima mit allen Gerichtsurteilen und Konsequenzen (fristlose Kündigung nach qualifizierter Abmahnung) nun leicht ergooglen :-)

Im Moment steht in unserem Schlafzimmer so ein lautes Trocknungsgerät, weshalb wir im Wohnzimmer schlafen müssen.

Das kann man nachts auch mal 6-8 Stunden abstellen, oder?

Arbeiten einer Mängelbeseitigung habt ihr gleichwohl hinzunehmen. Sofern der Mangel den Gebrauchswert des Mietgegegstandes erheblich beeinträchtigt, kann für die Dauer der Mangels Mietminderung beansprucht werden.

G imager761

Schafschaf 
Fragesteller
 03.07.2012, 14:50

Nur weil sie wirksam die Haltung einer Katze oder einer Vogelspinne untersagt, definitiv nicht - dies darf sie nämlich.

Lieber imager, es geht nicht darum wie wirksam sie die Haltung untersagt, sie hat nicht das Recht, es leuten zu erlauben und den anderen nicht. Wie es mit dem Chinchilla aussieht, weiss ich nicht genau, aber bei der Vogelspinne bin ich mir sicher, dass es nur ein Kleintier ist, der "Ekelfaktor" ist eine subjektive Meinungssache der Vermieterin. Weil sich jemand ekelt, lass ich mir es nicht verbieten. (Siehe den "JETZT ERST RECHT Faktor")

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TopJob  03.07.2012, 16:16
@Schafschaf

Ach so, ein Tipp noch: Du solltest deinen "JETZT ERST RECHT Faktor" vielleicht noch einmal überdenken. Du wirst sehen, dass dieser dir in deinem Leben noch viel Ärger bereiten kann.

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Schafschaf, es ist unsinnig, zwei Fragethemen in einer Frage unterzubringen.

Aber zu Deiner Freundin ihre Chinchillas habe ich hier einen Link: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Kleintiere.htm.

dann dürfen wir das doch auch!

Diesen vordergründigen Gleichheitsgrundsatz solltest Du für Mietrechtsfragen gleich wieder vergessen. Er verleitet Dich nur zu unrechten Handlungen.