MIeter rausschmeißen und Möbel behalten???!

3 Antworten

achja...er hat ihn zusätzlich aus der Wohnung rausgeschmissen, bzw mein Kumpel ist aufgrund derer Differenzen freiwillig gegangen!

Liebe Angelina,

ich möchte dich bitten in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion zu nutzen. Dies dient der besseren Übersicht.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam

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Kann zwar verstehen, daß das der Untervermieter macht, aber ich glaube nicht, daß es rechtlich ok ist, denn es sind hier zweierlei Dinge. Einmal die Untervermietung wo der Mieter die Miete schuldig ist, hier müßte der Vermieter mahnen und dann weitere rechtliche Schritte Unternehmen. Die Möbel gehören dem Mieter, die darf der Vermieter nicht einfach einbehalten, auch wenn er vom Mieter noch Miete bekommt.

Wenn kein Mietvertrag existiert, dann existiert auch keine vertragliche Grundlage für eine Mietzahlung. Das muss schriftlich festgehalten sein! Die Möbel darf der Untervermieter natürlich nicht einbehalten. Das ist selbst dann nicht zulässig, wenn ein ordentlicher Untermietvertrag bestehen würde. Der Untervermieter kann dafür bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.