Mutter in Steuerklasse 6 da nicht umgemeldet?

3 Antworten

Am Ummelden kann es nicht liegen, sondern daran, dass eventuell falsche Angaben an das Finanzamt gemeldet wurden.

  1. Natürlich bekommt ihr as Geld zurück, aber leider erst mit der Einkommensteuererklärung.
  2. Was aber dringend geklärt werden muss, sind die ELSTAM Daten. Der Arbeitgeber soll die neu abrufen und sich als 1. Arbeitgeber melden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EnnoWarMal  15.06.2019, 09:30

Darüber hinaus gibt es dort offenbar zwei Personen, die von weniger als 1.000 Euro im Monat leben sollen.

Da ist natürlich zu prüfen, auf welche Zuschüsse Anspruch besteht. Zunächst Wohngeld, aber natürlich auch Hartz4, denn die genannten Zahlen liegen weit unter dem Existenzminimum.

Der Fragesteller ist hiermit dringend aufgerufen, diese Dinge zu prüfen und entsprechende Anträge zu stellen, denn die Mutter macht es ja offensichtlich nicht.

Falls der Fragesteller in Berlin wohnt, kann ich vielleicht soweit helfen, dass ich Leute vermittle, die Ahnung davon haben.

Im Übrigen gibt es auch hier im FF Leute, die sich auf diesem Gebiet auskennen und ebenfalls ein Helfersyndrom haben.

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Ich glaube, Deine Mutter verschweigt Dir etwas. Wegen eines Umzuges wird man nicht per Lohnsteuerklasse VI abgerechnet. Die Zahlen passen auch nicht, denn ich finde keinen Bruttolohn, der bei LSK VI nur 650,-€ netto einbringt, aber bei anderen LSK, z. B. der II über 1000,-€ netto bringen soll.

Da Du auch Schulden erwähnst, halte ich eine vorliegende Pfändung für wahrscheinlicher. Dagegen hilft die Einrichtung eines P-Kontos. Das geht auch bis 4 Wochen rückwirkend. Die Pfändungsfreigrenze kann sie wegen des unterhaltenen Kindes (also wegen Dir) heraufsetzen lassen.

Das ist aber die Aufgabe der Mutter, und wenn sie es nicht hinkriegt, bräuchtet Ihr Hilfe.

boyinneed02 
Fragesteller
 14.06.2019, 19:17

Ich habe den Brief der Estram oder wie die Stelle heißt gesehen und ich bin mir sicher dass das die Zahlen sind da ich jeden Monat ihren Lohnzettel sehe. Leider scheint es als ob man das Geld nicht so schnell zurückerhalten kann.

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Natürlich stimmt das. Ich bin auch aufgrund zu späten Ummeldens in Steuerklasse 6 eingruppiert worden. Der Anlass, dass an das Finanzamt die Meldung „unbekannt verzogen“ gegeben wurde, war eine Reservierung eines Eheschließungtermins meinerseits - dann konnte die Rechnung über 20 € für die Reservierung nicht an die alte Adresse zugestellt werden - und Zack, Steuerklasse 6. Mich würde nur mal die rechtliche Grundlage dazu interessieren! Was hat mein Wohnsitz damit zu tun, dass mein Hauptarbeitgeber plötzlich nur noch meinNebenarbeitgeber sein soll?! Ich habe mich dann natürlich sofort umgemeldet (2 Monate nach meinem Umzug) - leider hat bei mir dann zudem die Dame vom Einwohnermeldeamt „gepennt“ und das Signal nicht weitergeleitet. Dies passierte erst auf Nachfrage nochmals 10 Tage später. Da war aber leider wegen Weihnachten und Jahresende die Abrechnung bei meiner Firma schon gelaufen. Man ist dieser ganzen Mühle wirklich hilflos ausgeliefert - dem Finanzamt reichte es nicht, dass ich mit meiner Ummeldebescheinigung vorbei komme, man hätte sich ganz einfach per Mail bei mir melden können, die wir dem Standesamt aufgrund meiner Reservierung ja bekannt, usw usw - statt dessen diese völlig unlogische Eingruppierung vom Hauptjob in einen Nebenjob. Wie gesagt, wo ist da die Grundlage, frage ich mich?!