Erbteil einer bestehenden Erbengemeinschaft geerbt?

3 Antworten

Zur Feststellungserklärung

Diese Erklärung ist für Erbengemeinschaft, in welcher die verstorbene Mutter ein Teil davon wahr. Ihr übernehmt praktisch die Rolle der Mutter und seid jetzt "deren" Teil davon, also müsst ihr darin aufgenommen werden.

Zur Bezeichnung

Hier ist wesentlich, dass eine endeutige Identifikation und Zuordnung der Anteile möglich und nachvollziehbar ist. Dazu gibt es mehrer Varianten, etwa

  • Erbe 1 [Name, verstorben] zu 1/3, dessen Erbe Erbe 1 [Name]
  • Erbe 2 [Name,] zu 1/3 zuzüglich Anteil 1/3 von Erbe 1 [Name]
  • Erbe 3 [Name, verstorben] zu 1/3, deren Erben dieses Anteils Erbe 3.1 [Name] zu 1/9, Erbe 3.2 [Name] zu 1/9, Erbe 3.3 [Name] zu 1/9

Aber im Prinzip ist das eine Aufgabe dessen, welcher diese Feststellungserklärung erstellt und Geld dafür bekommt, entsprechend kreativ zu sein.

Diese wird für den 2/3-Erben durch seinen Steuerberater erstellt.

Nein, der Ersteller (z. B. Steuerberater) muss für alle Feststellungsbeteiligten die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung erstellen, die Feststellungsbeteiligten namentlich (mit Adresse, Steuernr. und Anteil) in der Anlage FB aufführen, sowie die Anlage FE 1 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen erstellen.

Diese gesamte Erklärung basiert auf der beizufügenden Anlage V für die vermietete Immobilie.

Es gibt für die Gemeinschaft nur eine Feststellungserklärung (also a!), in welcher der steuerliche Anteil für jeden der Beteiligten ermitelt wird. Wenn das der Steuerberater des 2/3-Erben macht, muss der halt die Aufteilung in 2/3 und drei mal 1/9 ändern. Es macht von der Arbeit her nicht viel Unterschied.

Auf die Nummerierung kommt es nicht wirklich an. Warum ist die von Bedeutung? Ich kann die Frage jedenfalls nicht beantworten.