Hallo zusammen,
ich habe gestern online ein (Neben-) Gewerbe angemeldet und habe dort dann auch die "Empfangsbescheinigung für Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO" per Download erhalten. Ich lebe in NRW und die Anmeldung lief über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Bedeutet diese Anzeige des Gewerbes gleichzeitig, das ich ab heute auch direkt starten und auch Rechnung ausstellen darf?
Folgendes steht unten in dem Schreiben zusätzlich drin:
Diese Empfangsbescheinigung ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift und Siegel gültig.Sie ist die Bescheinigung über die Gewerbeanzeige und ist der Bescheinigung in Papierform (dem sog. "Gewerbeschein") gleichgestellt.
Ich muss jetzt somit auch abwarten, dass ich vom Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" erhalte, so dass ich die Kleinunternehmerregelung wähle und auch eine Steuernummer erhalte.
Da ich diese Steuernummer noch nicht erhalten habe, kann ich somit jetzt bereits Rechnungen schreiben ohne Steuernummer? Die Beträge sind alle bis zu einer maximalen Gesamtsumme in Höhe von 100,- Euro.
Letzte Frage, bekomme ich eine zusätzliche Steuernummer für das Nebengewerbe? Diese hat dann nichts mit meiner E-Tin und Identifikationsnummer zu tun, die ich auf meiner Jahresbescheinigung sehe, die ich vom Arbeitgeber erhalte?
Danke und viele Grüße