Wichtig steuerschuldnerschaft des Leistungsempfänger?

2 Antworten

Du hast eine Freistellungsbescheinigung, Du berechnest keine Umsatzsteuer. Somit führst Du auch keine ab.

Deine Umsätze gehören in Zeile 39 der UStVa.

Ändert nichts an dem Vorsteuerabzug. Du wirst vermutlich immer Guthaben haben.

Aber natürlich aufpassen, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist udn nicht eine Privatperson.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Subunternehmer im Holz- und Datenschutz"

sollte wohl Holz- und Bautenschutz heissen....

Das ganze ist ja durch Anwendungserlass 2016 eingeschränkt worden:

https://www.jurion.de/gesetze/ustae/13b.2./

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steuerschuldnerschaft-neue-bescheinigung-ab-1-oktober/150/3098/244831

Das das ganze ja ein erhebliches Risiko darstellt, würde ich mich an das zuständige FA wenden und meine Tätigkeit schildern.

Das Thema Baufreistellungsbescheinigung Bauabzugsteuer solltest Du auch klären, sonst kürzen Deine Auftraggeber Deine Rechnungen.

Was sind denn "Pauschalrechnungen" sind das Festpreise?

Koschda99 
Fragesteller
 25.05.2019, 17:36

Freistellungsbescheinigung habe ich bereits schon. Sind Festpreise ja. Verstehe jetzt aber ne so recht was das bedeuten soll Zahl ich durch die umsatzsteuervoranmeldung oder nicht

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hildefeuer  26.05.2019, 11:15
@Koschda99

Wenn Du Umsatzsteuervoranmeldung machst, dann meldest Du ja die Umsatze gemäß §13b.2 als Summe. Was aber nicht heist, das das FA deinen UST-Bescheid jeder zeit widerrufen kann, wenn die er Meinung sind, Deine Tätigkeit würde nicht darunter fallen (Feld60 bei Elster online, Anlage UR Zeile 53). Also würde ich das explizit Prüfen lassen. Sonst kommt wohlmöglich in ein paar Jahren die große Überraschung. Wenn das FA sagt ist ok Berechnung ohne MWST mit Vermerk auf der Rechnung dann ist das in trockenen Tüchern.

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Steinemann  26.05.2019, 12:23
@hildefeuer
Feld60 bei Elster online, Anlage UR Zeile 53

Elster Online heißt ja schon seit einiger Zeit Mein Elster.

Umsätze nach § 13b gehören in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 39, Kennzahl 60 (bei Mein Elster auf Seite 6 des Formulars), jedenfalls wenn es sich um Bauleistungen handelt.

In der Jahreserklärung ist dafür Zeile 110, Kennzahl 209 vorgesehen (bei Mein Elster auf Seite 10).

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