Kleinunternehmer-Regelung in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

Ich fülle momentan den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Auf Seite 18 befindet sich die Auswahlmöglichkeit, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Ich werde in meinem ersten Jahr vermutlich nicht über 7500€ Umsatz machen, möchte aber aufgrund dessen, dass ich Online-Handel betreiben werde nicht die Kleinunternehmer-Regelung beanspruchen.Wenn ich also auf Punkt 132 klicke, dann wird mir diese Fehlermeldung angezeigt (Im Anhang zu sehen).

Nun frage ich mich, wie ich diesen Fehler behebe. Wenn ich den Haken rauslasse bei beiden Feldern (Also 131/132), dann wird das Problem gelöst, aber ich möchte auf alle Fälle die Kleinunternehmer-Regelung nicht beanspruchen, also eigentlich Punkt 132 ankreuzen.

Ebenso ist bei mir noch die Frage offen, was ich bei der Zahllast/Überschuss eintrage. Da ich vermutlich im ersten Jahr maximal 7500€ verdienen kann und 19% davon 1425€ sind, wollte ich dies dort eintragen. Ich habe jedoch bisher bereits 1500€ an Ausgaben gehabt. Was muss ich also dort eintragen, sodass ich die Mehrwertssteuer/Umsatzsteuer, die ich bisher in meinen Ausgaben bezahlt habe zurückbekomme? Die Mehrwertsteuer bei den Ausgaben beträgt ca. 285€. Soll ich dort also statt 1425€, 1140€ eingeben oder macht man die Erstattung der Mehrwertsteuer seperat in der Umsatzsteuer Voranmeldung?

Danke für die Hilfe im Vorraus!

LG

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E-Commerce, ELSTER, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung
Wie Nebentätigkeit im Nachhinein anmelden?

Guten Abend,

ich gehe im regulären Alltag einer steuerpflichtigen nicht-selbstständigen Tätigkeit nach. Seit fünf Jahren schreibe ich einmal jährlich einige Seiten für einen Verlag, für die ich im Folgejahr (Jahresbeginn) als Einmalzahlung ein Autorenhonorar erhalte. Da ich mich falsch informiert habe, habe ich keine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen, sondern in der Steuererklärung 2020 (erstmals Honorar im Jahr 2019) und 2021 (Honorar 2020) lediglich das Honorar unter kurzer Angabe meiner Tätigkeit unter "sonstige Einkünfte" angegeben (jeweils unter 150 Euro). Eine Rückfrage seitens des Finanzamts kam nicht.

Dieses Jahr beläuft sich das Honorar auf knapp 300 Euro, nächstes Jahr laut Verlag auf knapp 500 Euro (Ausgaben habe ich keine). Nun habe ich gelesen, dass derartige Einkünfte nur bis 410 Euro steuerfrei sind.

Da ich alles gern korrekt angeben möchte, habe ich im Finanzamt angerufen. Zunächst wurde mir geraten, es weiter unter "sonstige Ankünfte" anzugeben, eine Weitervermittlung hat dann aber ergeben, dass ich die Tätigkeit anmelden muss und damit auch eine neue Steuernummer erhalte. Leider ist das Formular in Elster ("Steuerliche Erfassung") jedoch nicht für rückwirkende Anmeldungen gemacht. Dies gilt v.a. für die Felder zu Gewinnen im Gründungsjahr bzw. im Folgejahr. Hier wird ja im Formular vom aktuellen Jahr und von 2023 ausgegangen. Welche Möglichkeiten habe ich, meine Tätigkeit korrekt anzumelden? Hat mein bisheriges Vorgehen Konsequenzen für mich?

Vielen Dank für die Hilfe!

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit
Depotübertrag des Verlusttopfes um gezahlte Steuern bei anderem Broker zurück zu erhalten?

Guten Abend Community,

Da der Trade Republic Kundenservice so mies ist und nicht antwortet, versuch ich's mal hier :)

Ich habe nach längerer Zeit mal wieder einen trade bei Trade Republic gemacht. Habe mit einem Short auf den S&P ganz gut gelegen und musste ein paar hundert € Kapitalertragssteuer zahlen. Ich weiß, dass TR die Steuer zurückerstattet, wenn ich jetzt beispielsweise einen Verlusttrade machen würde. Ich habe allerdings nicht vor einen solchen zu machen :D

Ich habe noch einen Allgemeinen Verlusttopf bei der Consorsbank, der die 1000€ locker abdecken dürfte, da ich im letzten Jahr einige Fehler mit KO-Zertifikaten gemacht habe. (Also nicht den Verlusttopf für Aktien, sondern schon den für Derivate, müsste sich also schon um den selben Verlusttopf handeln) Wie gehe ich jetzt am besten vor? Kann ich einfach einen Depotübertrag des Verlusttopfes von Consors zu TR machen und ich würde dann die gezahlte Steuer bei TR auf mein Konto zurückerstattet bekommen?

Müsste ja eigentlich funktionieren, denn wenn ich jetzt bei TR mit einem Trade Verlust machen würde, würde ich die Steuer ja auch zurückerstattet bekommen (habe ich schon mal gehabt)
vielleicht weiß ja einer wie sich das verhält oder wie TR das handhabt, danke vorab

PS: eine Steuererklärung kommt eigentlich nicht in Frage, da ich für dieses Jahr normalerweise gar keine Steuererklärung abgeben werde. (Gebe ich eine ab, kann mein Vater meine Sozialversicherungsbeiträge etc nicht mehr bei sich angeben, und das wäre vermutlich etwas mehr als die € die ich hier zurückbekommen würde)

Daher würde ich es gerne über diesen Weg lösen und die Steuer, die TR schon von mir abgeführt hat, wieder zurück holen.

Hoffe ihr habt mein Anliegen verstanden und könnt mir kurz antworten, ob mein Plan so aufgehen würde :)

Aktien, Börse, Broker, Depot, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Trading, Depotübertrag
Kleingewerbe / Kleinunternehmen für An- und Verkauf von Konsolen?

Hallo,

ich möchte in naher Zukunft ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen gründen, was ich nebenberuflich beitreiben möchte.

Dabei möchte ich Spielkonsolen (PlayStation 5) kaufen und diese dann an andere Gewerbebetreibende (Ankaufsportale) als Kleinunternehmer / Kleingewerbebetreibender verkaufen.

Ich habe mich zwar mit der Thematik ein wenig auseinandergesetzt, allerdings bin ich immer noch komplett verwirrt und weiß nicht, was Sache ist, was man alles beachten muss und wie man genau vorgehen muss (außer, dass man bei der zuständigen Behörde den Antrag stellen muss).

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Sorry, falls es "einfache, dumme" Fragen sind, aber ich bin irgendwie komplett durcheinander und habe keinen Plan. Ich möchte mal kurz paar Worte zur Art und Weise tätigen, wie ich so geplant habe:

Wie erwähnt: Ich möchte PlayStation 5 Konsolen kaufen und diese dann an andere Gewerbebetreibende, evtl. auch an Privatpersonen (aber nur vielleicht, da bin ich mir noch nicht so ganz sicher) verkaufen. Der tatsächliche Gewinn pro verkaufter Ware / Konsole beträgt maximal 150€ - mal auch etwas weniger, je nach Preis. Der Gewinn wird die 22k-Grenze nicht überschreiten.

Es werden auch zusätzliche Kosten für das Kleingewerbe / Kleinunternehmen auf mich zukommen: Verpackungsmaterial, Klebeband etc. pp., um die Ware zu verschicken.

Die Konsolen werden sowohl von deutschen Märkten als auch von ausländischen Märkten gekauft und anschließend an deutsche Gewerbebetreibende (Ankaufsportale) verkauft, so zumindest der Plan.

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Sollte ich bei meinem Geschäftsmodell von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch nehmen? Oder es bei einem Kleinunternehmen sein lassen?

Kann man für die Ausgaben (Kauf der Konsolen, Verpackungsmaterial etc. pp.) die 19%-Steuer absetzen lassen? Habe ich dadurch Vor- oder Nachteile bei einer Gewinnspanne von unter 22k pro Jahr?

Gibt es irgendwas zu beachten, wenn man von einem ausländischen Shop (EU) etwas kauft und es hier verkauft? Wie sieht es mit Käufen aus Großbritannien aus, die man wiederum hier verkauft?

Muss jede Rechnung des Kaufs und des Verkaufs "gesammelt" werden?

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Danke für eure Antworten und ich hoffe, dass es nicht allzu dumme Fragen waren. Verzeiht mir meine Ungewissheit, habe wirklich keinen Plan was ich alles beachten muss.

Finanzamt, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuern
Rückerstattung Kirchensteuer wg. zu unrecht abgezogener Beträge?

Hi zusammen,

ich bin 2018 aus der Kirche ausgetreten, soweit alles gut. Nach einem Arbeitgeberwechsel 2019 wurde mir dann jedoch plötzlich fröhlich Kirchensteuer abgezogen, jeden Monat. Mein damaliger Steuerberater hat sich dann dahinter geklemmt und 2020 bekam ich dann die Info (von der Kirchensteuerstelle beim FA) dass "die zu Unrecht einbehaltene Kirchenlohnsteuer über meine Einkommenssteuer-Erklärung erstattet wird". Ist 2021 auch passiert. Da habe ich die knapp 2 Jahre zu viel gezahlten Beträge zurückbekommen.

Nun folgende Problematik: Ich sitze an meiner Steuererklärung für 2020 und versuch das über bekannte "Tools / Anbieter". Sobald ich eingebe, dass ich letztes Jahr eine Rückerstattung Kirchensteuer erhalten habe, steht da plötzlich, dass ich Geld NACHZAHLEN muss. Trotz Homeoffice-Pauschale die mir zusteht etc.

Ich verstehe das nicht - ich bekomme letztes Jahr Geld zurück, was mir FÄLSCHLICHERWEISE 2 Jahre lang berechnet wurde - und soll deswegen jetzt nachzahlen? Oder muss ich das mit der Erstattung anders angeben..?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.. Kollegen / Freunde mit gleichen Voraussetzungen (Gehalt, Steuerklasse, Homeoffice etc., nur OHNE diese Rückerstattung) bekommen noch Geld zurück und ich muss nachzahlen, nur weil mir etwas erstattet wurde, was mir aufgrund eines Fehlers des FA lange Zeit berechnet wurde?

Kirchensteuer, Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern

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