Kann ich als Student mit Werkstudentenjob einen Gewerbeschein beantragen und mich selbstständig machen?

3 Antworten

Nun stellt sich mir die Frage ob es überhaupt möglich ist, dass ich mich selbständig mache.

Ja natürlich, aber offiziell darfst DU in der Vorlesungszeit nicht arbeiten, aber kontrollieren kann das keiner.

Wenn Ja, muss ich mich als Kleinunternehmer anmelden oder geht das auch anders?

Kleinunternehmer ist man, oder eben nicht. Wenn man im ersten Jahr weniger als 22.000,- Euro erwartet (zeitanteilig zu rechnen, bei Gründung im Oktober 5.500,- = 3/12 von 22.000,-), oder im Vorjahr weniger als 22.000,- Euro Umsatz (Einnahmen) hatte, dann ist man Kleinunternehmer.

Man kann aber auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn es günstiger ist.

Die Regelbesteuerung ist günstiger, wenn man Unternehmer als Kunden hat. Hat man als Abnehmer überwiegend Privatpersonen ist die Kleinunternehmerregelung meist günstiger.

Und wie viel darf ich denn an Umsatz bzw. Gewinn machen? Und wie sieht das dann aus in Verbindung mit dem Verdienst des Werkstudentenjobs ?

Umsatz und Gewinn machen darfst Du so viel Du willst.

Ist der Umsatz über 22.000,- pro Jahr, dann bist Du ab dem Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr.

Gewinn ist kein Problem, eben nur die Frage der 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Chris348 
Fragesteller
 29.09.2022, 10:48

Vielen Dank. Und wie handhabt sich das wenn ich meine Arbeitszeit in dem anderem Beruf auf 10 Stunden kürze, wie beweise ich dann, dass ich nur 10 Stunden pro Woche als Selbstständiger investiere?

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wfwbinder  29.09.2022, 11:00
@Chris348

Wie wäre es, wenn Du einfach sagst, dass Du diese Tätigkeit nur in den Semesterferien macht?

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meinem Studium einen Werkstudentenjob mit einem Arbeitsaufwand von 20 Stunden pro Woche

Damit ist Deine max. wöchentliche Arbeitszeit ausgeschöpft. Arbeitest Du mehr als 20 Wochenstunden, geht Dein Werkstudentenstatus verloren.

Erst mal hier reinlesen:

https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/index.html?fp.l=t&fp.d=119127

Man kann sich nicht "als Kleinunternehmer anmelden". Man kann die Kleinunternehmerregelung wählen.

Die Kleinunternehmerregelung hat nur und ausschließlich etwas mit der Umsatzsteuer zu tun (lesen: § 19 UStG). Und weil das so ist, hat sie auch nur was mit dem Umsatz zu tun und nichts mit dem Gewinn.

Die Umsatzgrenze liegt bei 22.000 €. Fängt man mitten im Jahr an, ist das auf den anteiligen Monatswert herunterzurechnen.

Überschreitet man die Grenze, ist man im Folgejahr kein KU mehr. Verzichtet man auf die KUR, ist man an diesen Berzicht für 5 Jahre gebunden.

Durcharbeiten (VOR der Gründung):

www.kleinunternehmer.de

Chris348 
Fragesteller
 28.09.2022, 23:21

Vielen Dank für die konkrete Antwort. In Bezug auf den anderen Kommentar: Wenn ich also meine Wochenstunden auf 10 Stunden reduziere dürfte ich ja 10 Stunden wöchentlich selbstständig arbeiten. Könnten Sie mir sagen, wie das mit der Arbeitszeiterfassung aussieht bzw. wie ich beweise, dass ich nur 10 Stunden selbstständig arbeite? (falls sie dazu auch Kenntnisse haben)

Vielen Dank schonmal im Voraus

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