Welche Steuerklasse hat man, wenn der Ehepartner im Nicht-EU-Ausland lebt?

3 Antworten

Ja, und das ist auch dann so, wenn der Ehepartner im EU-Ausland lebt, es sei denn der in D lebende Partner erwirtschaftet mindestens 90 % des gemeinsamen Einkommens oder der im EU-Ausland lebende Ehegatte hat weniger Einkommen als den doppelten Grundfreibetrag.

  1. Ob du I, oder IV hast ist egal, in beiden Steuerklassen ist der Abzug gleichhoch. Wenn Du III gehabt hättest, wäre es empfindlich weniger.
  2. Natürlich geltet Ihr jetzt als getrennt lebend und damit ist die Besteuerung wir bei ledigen. Aber da Du sowieso schon St.-Kl. I bzw. IV hat, gibt es keine Nachzahlungen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sofern die Trennung nicht auf Dauer ausgelegt ist, kann die Steuerklasse 3 beibehalten werden. Eigene Erfahrung.

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@senior1

Deshalb heißt es ja in der Vorschrift auch "dauernd getrennt lebend."

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Die Abmeldung der Ehefrau war m.E. nicht nötig.

Eine Zusammenveranlagung wäre weiterhin möglich gewesen.

Bei längerer Abwesenheit gibt man Pflege eines Elternteil an.

Worauf es ankommt: Die Trennung ist nicht auf Dauer ausgelegt.

Wenn das Visum ablaufen sollte, bitte mit der Ausländerbehörde

in Verbindung setzen. Mit denen kann man reden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung