Midijob+Minijob+Übumgsleiterpauschale?

2 Antworten

Frage 1: bleibe ich Einkommenssteuer befreit?

Wie kommst Du auf die Idee von. der Einkommensteuer befreit zu sein? Du zahlst nur keine, weil Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Frage 2: muss ich eine Einkpmmenssteuererklärung machen?

Wenn Deine Einkünfte aus der Honorartätigkeit unter der Übungsleiterpauschale von 3.000,- Euro bleiben wird keine Einkommensteuer zu zahlen sein.

Aber bedenke immer, der Eingangssteuersatz ist 12 %, Willst Du wirklich wegen 14 Euro Steuer auf die 86,- Euro in der Tasche vverzichten?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Einkommen ist egal, wichtig ist, wieviel Stunden du Arbeitest.

Als Angestellter darfst du über alle Jobs zusammen nicht mehr als 48 Wochenstunden Arbeiten. Wenn du also in beiden Arbeitsstellen Mindestlohn bekommst währen das zusammen etwa 35 Wochenstunden. Es bleiben also noch 13 Stunden für eine weitere Tätigkeit auf Steuerklasse 6 übrig. Bzw, wenn du mehr verdienst und entsprechend weniger Stunden Arbeitest, dann entsprechend mehr Stunden für den 3.Job.