Wann muss ich Einkommensteuervorauszahlung leisten?
Ich habe zum ersten Mai diesen Jahres ein Gewerbe angemeldet, danach dann vom Finanzamt das Formular zur steuerlichen Erfassung erhalten, dieses dann entsprechend ausgefüllt und als dann alles andere auch geklärt war, bin ich mit der angemeldeten Tätigkeit angefangen.
Jetzt fünf Monate nach dem Beginn, frage ich mich, wie das mit der Zahlung der Einkommensteuer aussieht. (Nach meinem Wissen wird diese doch am Ende des Jahres fällig, richtig?) Ich habe mich dazu etwas informiert und bin dabei auf den Begriff „Steuervorauszahlung" gestoßen. Da ich vom Finanzamt noch nichts weiteres bekommen habe, wodurch ich wissen sollte wie hoch diese Vorauszahlung ist und wohin diese genau gezahlt werden muss, wollte ich hier mal fragen, ob sich da jemand näher mit auskennt.
Da ich mit meinen 19 Jahren noch recht unerfahren in der Thematik bin, wäre es super, wenn jemand sein Wissen mit mir teilen würde.
Vielen Dank schon mal im Voraus:-)
2 Antworten
Vermutlich war der voraussichtliche Gewinn 2022, den Du in den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingetragen hast, so niedrig, dass es nicht zur Festsetzung von Einkomnensteuer-Vorauszahlungen für 2022 kam, darüber hättest Du einen Bescheid bekommen.
Wenn solche VZ festgesetzt werden, sind sie zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres fällig.
Steuervorauszahlungen mußt Du erst leisten, wenn Du Deine erste EkSt-Erklärung gemacht hast. Dann steht auf dem Steuerbescheid in welcher Höhe und wie oft Du diese Vorauszahlung machen mußt. Am einfachsten ist dann, Du erteilst dem FA ein Sepa-Lastschriftmandat.
Danke für deine Antwort,
dann werde ich erstmal so weiter machen und dann nächstes Jahr die EkSt-Erklärung für 2022 machen. Dann sollte sich der Rest ja ergeben.