Wie Umsatzsteuer berechnen als Freelancer bei Upwork?
Hallo,
ich bin Freiberufler mit Umsatzsteuernummer und lebe in Deutschland. Meine Kunden kommen über die US-Plattform Upwork und sind einerseits aus der EU, andererseits aus der Schweiz und aus Drittländern. Es sind auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung wie Website Optimierung, Online Artikel schreiben. Auf den automatischen Rechnungen von Upwork steht keine Steuer, also keine VAT.
Muss ich extra eine Rechnung an die einzelnen Kunden stellen? Oder stelle ich diese an Upwork? Oder brauche ich nicht extra nochmal eine Rechnung erstellen, weil Upworks automatische ausreichen fürs Finanzamt?
Sind alle Kunden Reverse Charge oder no VAT?
Ich werde einmal im Quartal bezahlt, aber die Upwork Invoices werden jede Woche erstellt. Gibt es irgendwo eine verlässliche Quelle, wie ich meine Einnahmen, die ich über Upwork durch Kunden aus EU-, Nicht-EU- und Drittländern generiere, in Deutschland versteuern muss?
Vielen Dank und beste Grüße
Sophie
2 Antworten
Deine Kunden sind Kunden von Upwork. Die bekommen die Rechnung von Upwork.
Deine Rechnungen sind die Gutschriften, die Du von Upwork bekommst.
Deine Umsätze sind nicht steuerbar, weil Leistungsort gem. § 3 a UStG der Sitz Deines Kunden Upwork ist.
Deine Umsätze kommen in Zeile 41, Kz 45 der UStVa.
Gibt es irgendwo eine verlässliche Quelle, wie ich meine Einnahmen, die ich über Upwork durch Kunden aus EU-, Nicht-EU- und Drittländern generiere, in Deutschland versteuern muss?
Ja, hier, oder beim Steuerberater Deines Vertrauens.
Minute 14:00 bis 16:50 in dem Video wird gesagt, dass die Rechnungen/Belege solcher Plattformen nicht ausreichen und zudem auch noch oft falsch erstellt würden (20:50 bis 23:00). Somit seien die Seller für die ordnungsgemäße Rechnungserstellung verantwortlich. Zudem seien solche Plattformen als reine Vermittler tätig und Leistungsempfänger vielmehr die Auftraggeber. Generell scheint dies eher eine Frage ohne abschließende Antwort zu sein...