Kleinunternehmer-Regelung in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Hallo,
Ich fülle momentan den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Auf Seite 18 befindet sich die Auswahlmöglichkeit, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Ich werde in meinem ersten Jahr vermutlich nicht über 7500€ Umsatz machen, möchte aber aufgrund dessen, dass ich Online-Handel betreiben werde nicht die Kleinunternehmer-Regelung beanspruchen.Wenn ich also auf Punkt 132 klicke, dann wird mir diese Fehlermeldung angezeigt (Im Anhang zu sehen).
Nun frage ich mich, wie ich diesen Fehler behebe. Wenn ich den Haken rauslasse bei beiden Feldern (Also 131/132), dann wird das Problem gelöst, aber ich möchte auf alle Fälle die Kleinunternehmer-Regelung nicht beanspruchen, also eigentlich Punkt 132 ankreuzen.
Ebenso ist bei mir noch die Frage offen, was ich bei der Zahllast/Überschuss eintrage. Da ich vermutlich im ersten Jahr maximal 7500€ verdienen kann und 19% davon 1425€ sind, wollte ich dies dort eintragen. Ich habe jedoch bisher bereits 1500€ an Ausgaben gehabt. Was muss ich also dort eintragen, sodass ich die Mehrwertssteuer/Umsatzsteuer, die ich bisher in meinen Ausgaben bezahlt habe zurückbekomme? Die Mehrwertsteuer bei den Ausgaben beträgt ca. 285€. Soll ich dort also statt 1425€, 1140€ eingeben oder macht man die Erstattung der Mehrwertsteuer seperat in der Umsatzsteuer Voranmeldung?
Danke für die Hilfe im Vorraus!
LG
2 Antworten
Wenn Du im Dezember einen Betrieb anmeldest und 7.500,- Umsatz erwartest, dann bist Du kein Kleinunternehmer, denn 7.500,- im Dezember sind für 12 Monate 90.000,- Euro.
Also 7.500,- Jahresumsatz (Einnahmen) sind 625,- Euro.
Da Du schon 285,- Euro Vorsteuer hast, erwartest Du keine Zahllast, sondern einen Überschuss von ca. 170,- Euro. (19 % auf 625,- Euro = 119,- - 285,- Euro).
Und ja, für den Dezember musst Du eine Umsatzsteeurvoranmeldung abgeben.
Zu welchem Datum meldest Du den Betrieb an? Die Umsatzgrenze für die KU-Regelung gilt für ein ganzes Jahr und ist ggf. hochzurechnen. Wenn Du also zum 01.12. anfängst, dürftest Du nicht mehr als 1.833,33 € (22.000/12) Umsatz machen, um überhaupt die KU-Regelung anwenden zu können. Je nach den eingetragenen Gründungsdatum bist Du mit 7.500 € also sowieso kein Kleinunternehmer und hast demnach auch kein Wahlrecht mehr.
Außerdem ist die Eintragung im Fragebogen sowieso nicht in Stein gemeißelt, die Entscheidung kannst Du ändern bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 19 Abs.2 UStG).
Der Wert bei Zahllast/Überschuss ist, wie dort steht, zu schätzen. Der hat nichts mit dem Vorsteuerabzug zu tun, sondern damit, in welchem Rhythmus Voranmeldungen abzugeben sind.