Kleinunternehmer-Regelung in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

2 Antworten

Wenn Du im Dezember einen Betrieb anmeldest und 7.500,- Umsatz erwartest, dann bist Du kein Kleinunternehmer, denn 7.500,- im Dezember sind für 12 Monate 90.000,- Euro.

Also 7.500,- Jahresumsatz (Einnahmen) sind 625,- Euro.

Da Du schon 285,- Euro Vorsteuer hast, erwartest Du keine Zahllast, sondern einen Überschuss von ca. 170,- Euro. (19 % auf 625,- Euro = 119,- - 285,- Euro).

Und ja, für den Dezember musst Du eine Umsatzsteeurvoranmeldung abgeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zu welchem Datum meldest Du den Betrieb an? Die Umsatzgrenze für die KU-Regelung gilt für ein ganzes Jahr und ist ggf. hochzurechnen. Wenn Du also zum 01.12. anfängst, dürftest Du nicht mehr als 1.833,33 € (22.000/12) Umsatz machen, um überhaupt die KU-Regelung anwenden zu können. Je nach den eingetragenen Gründungsdatum bist Du mit 7.500 € also sowieso kein Kleinunternehmer und hast demnach auch kein Wahlrecht mehr.

Außerdem ist die Eintragung im Fragebogen sowieso nicht in Stein gemeißelt, die Entscheidung kannst Du ändern bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 19 Abs.2 UStG).

Der Wert bei Zahllast/Überschuss ist, wie dort steht, zu schätzen. Der hat nichts mit dem Vorsteuerabzug zu tun, sondern damit, in welchem Rhythmus Voranmeldungen abzugeben sind.