Wie setzt man einen Handyvertrag von der Steuer ab?
Wenn ich einen 24-Monats-Vertrag abschließe für Mobilfunkvertrag mit Handy ohne Anschaffungskosten und einer monatigen Gebühr von 70 Euro... wie wird das gehandhabt? Ist das eine Finanzierung? Gehört mir das Handy überhaupt? Muss der UVP Wert in das Anlagevermögen übernommen werden?
Im gesamten Internet finde ich nur den Fall vom Kauf eines Smartphones unter 800€ sofortige Abschreibung, über 800€ auf FÜNF Jahre abschreiben. Wer zur Hölle hält ein Smartphone fünf Jahre bei einer 24-monatigen Vertragslaufzeit? Und wer kauft das bar?
Und was ist wenn ich das auch privat nutze? Lese nur von Einzelverbindungsnachweisen und Tagebüchern die man führen soll, dabei schreibt doch keine Sau mehr SMS oder telefoniert. Das Internetdatenvolumen lässt sich doch gar nicht aufteilen in was privat ist und was nicht wer soll das bitte kontrollieren?!
Bin am verzweifeln, kann doch nicht sein dass ich kein Rechenbeispiel finde ... :(
2 Antworten
Ich persönlich kaufe die Geräte und habe dazu einen Vertrag zu Minimalgebühr.
Mein iPhone schreibe ich auf 3 Jahre ab, das war für PC, Tablet und Smartphone die Regelung bis Ende 2020.
Seit 2021 kann man den Kaufpreis für diese Art Geräte, ohne Rücksicht auf den Kaufpreis im Jahr der Anschaffung voll abziehen (wie ein GWG).
Wen einen Vertrag hat, in dem das Gerät enthalten ist, das ist immer so, wenn der Händler das Geräte aus der Provision subventioniert, dann zieht man einfach die monatlichen Gebühren ab.
Die Rechnereien kann man sich ersparen. Die Finanzämter akzeptieren das.
Auch wenn sich das in den Online-Angeboten vielleicht nicht so ergibt, wird in den Verträgen dann nach meiner Erfahrung doch differenziert in Raten für das Handy und Tarif für die Verbindungen. Sagen wir 40 fürs Handy und 30 für die Verbindungen.
Dann hast Du m.E. ein Handy für 960 auf Raten gekauft, abzuschreiben über 3 Jahre (also anteilig von 9/22 bis 8/25).
Die monatlichen 30,-€ für die Verbindungen sind laufende Betriebsausgaben.
Den Privatanteil kann man schätzen. Sind es z.B. 50%, so trägt man 50% der Abschreibung und 50% der laufenden Betriebsausgaben als fiktives Einkommen/Privatentnahme in die EÜR ein, Zeile 20.
Zur Abschreibungsdauer lese ich, dass zwar eigentlich die 5 Jahre aus der Tabelle von 2001 gelten, man aber 3 Jahre probieren könne.
Zinsen und Umsatzsteuer spielen ja offenbar keine Rolle.
Aber wenn nur das "halbe" Smartphone, also 480€, unter betrieblich fällt ... kann man das dann nicht wiederum als GWG sofort abschreiben? :D