3 Job?

1 Antwort

Sind die Jobs ü520€ dann ist Steuerklasse 1(oder 2-5 nach familiären Verhältnissen) und alle weiteren Jobs 6 richtig, der dritte Job ist dementsprechend auch Steuerklasse 6.

Wenn sie unter 520 € liegen dann kann ein Job davon als Minijob abgerechnet werden, in deinem Fall also der 3. Job.

Achtung Alle Jobs zusammen dürfen nicht mehr als 48 Wochenstunden betragen. Du bist mit deinen ersten 2 Jobs schon bei 41 Stunden.