Kann ich Steuerklasse 2 behalten?

1 Antwort

Ich gehe davon aus, dass deine Mutter volljährig ist! 😁

Das Gleiche gilt, wenn der Alleinerziehende mit einer anderen volljährigen Person, für die ihm kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht, einen gemeinsamen Haushalt führt.

Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den EfA nicht vorliegen, steht dem Arbeitnehmer die Steuerklasse II nicht zu.

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Unter+welchen+Voraussetzungen+bekomme+ich+die+Steuerklasse+II+bzw_+den+Entlastungsbetrag+fuer+Alleinerziehende_#:~:text=Die%20Steuerklasse%20II%20gilt%20f%C3%BCr,f%C3%BCr%20Alleinerziehende%20(EfA)%20zusteht.

Wichtig ist mir wie ich mit der Situation umgehen wenn meine Mutter 6 Monate im Ausland ist. Dann ist sie nunmal nicht hier kann nicht betreuen und auch nicht kochen einkaufen oder sonst irgendwie beitragen... das verwirrt. Mal davon abgesehen, dass ich eher für mein Kind und meine Mutter Sorge! (Sie ist fast 80ig)

Nur auf dem Papier angemeldet für die Anwesenheit wäre doch ein riesen Nachteil!

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