Shopify Steuern erheben, Ja Nein?

5 Antworten

Die Han-Dynastie führte in der Tat ein recht ausgefeiltes System von Steuern ein - ein schließlich einer Gewerbesteuer, die von den Händlern auf Märkten erhoben wurde. Glücklicherweise ist dieses Steuersystem jedoch in Deinem Fall nicht anwendbar.

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG. bist Du von der Ausweisung und Berechnung von USt. befreit, kannst jedoch auch keine Vorsteuern abziehen. Daher sind die Preise im Shop immer Brutto = Netto anzugeben.

Es ist schön, dass Du einen Online-Shop bereits mit 17 gründen möchtest, aber für die Bildung eines umfassenden Verständnisses der rechtlichen und steuerlichen Aspekte eines Shops wäre vielleicht etwas Literatur sinnvoller. Es gibt kompakte Ratgeber spezifisch für Selbständige mit der Kleinunternehmerregelung. Dort findest Du auch Tips für Impressum, AGB, Kaufverträge und vieles mehr.

“Han“ ist ein Rechtschreibfehler. Soll einfach nur „die“ heißen

0
@colinbiz

Kein Problem. Das Steuersystem der Han-Dynastie war trotzdem ein sehr interessantes Modell. Zufällig habe ich in meinem früheren Leben darüber mal ein Referat halten dürfen... in einer sehr obskuren BWL-Vorlesung.

2
@gandalf94305

Ich versteh leider nicht, wieso es wegen meiner Frage jetzt so einen Wind gibt. Meine Frage ist einfach nur, ob ich als Kleinunternehmer (bis 22000 Euro) meine Kunden Steuern zahlen lassen muss, oder nicht. Da, ich zitiere: Der Kleinunternehmer-Status ist dabei an die Höhe des Umsatzes gekoppelt. Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. - steuertipps.de schrieb, dass das nicht der Fall ist.

0
@colinbiz

Deine Frage wurde doch schon beantwortet und Du hast die Antwort gerade wiederholt.

Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Was steuertipps.de schreibt, ist da ziemlich egal, denn es zählt, was §19 Abs. 1 UStG schreibt:

Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. [...] In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
1

Eine "Han Steuer" kenne ich gar nicht.

Bei Verkäufen innerhalb von D fällt wohl keine USt. an, zu Auslandsgeschäften kann ich nichts sagen.

Bei Deinem Defizit, was die Kleinunternehmerregelung betrifft, kann ich dem Rat rocko597 nur zustimmen, auch wenn Du das ablehnst!

Ich bin 17 und starte demnächst das Gewerbe über das Familiengericht. Ich bilde mich für den Anfang über YouTube, wenn dies dort gesagt wird, kann ich auch nichts dafür!

0
@colinbiz

Das Familiengericht wird dir unter diesem Wissenstand nicht die Erlaubnis erteilen. Du kaufst und verkaufst Güter. So, jetzt die Preisfrage: ist es besser mit oder ohne Umsatzssteuer?

0
@rocko597

Ich habe bereits das Einverständnis mein lieber Rocko. Zu deiner sogenannten "Preisfrage": Wenn der Endpreis den der Kunde bezahlt gleich bleiben soll, ist es natürlich sinnvoller, keine Umsatzsteuer zu erheben!

0
@colinbiz

Dass du damit einen massiven Preisnachteil ggü. deiner Konkurrenz hast ist dir egal? Na dann spricht einem großartigen Jungunternehmen ja nix dagegen.

0
@rocko597

Sag mal wie dumm bist du eigentlich, überleg bitte nochmal was du gerade geschrieben hast. Du sagst also, wer zusätzlich Mehrwertsteuer zahlt, hat mehr davon? Herzlichen Glückwunsch, dein bestes Fach war nicht Mathe.

0
@colinbiz

In Mathe war ich schlecht aber in BWL dafür gut. In deinem Businessmodel zahlst du die Mehrwertsteuer, im realen Geschäftsleben zahlt es der Endkunde. Bist ein generöser Geschäftsmann. Sehr seriös. Nochmal: besuche ein Gründerseminar!

0
@rocko597

Wenn man ein Kleinunternehmen führt, gilt die sogenannte Kleinunternehmerregel, schonmal davon gehört? Wer weniger als 22.000 Euro im Jahr verdient, der zahlt keine Umsatzsteuer, einziger Nachteil, die Vorteuer entfaltet somit auch. Ist mir aber relativ egal.

0
@rocko597

Ich zitiere: Der Kleinunternehmer-Status ist dabei an die Höhe des Umsatzes gekoppelt. Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. -steuertipps.de

0
@colinbiz

Du bezahlst beim Einkauf den Bruttopreis da du, wie du richtig schreibst, die Vorsteuer nicht abziehen kannst. Somit zahlst du beim Wareneinkauf die Mehrwertsteuer.

0

besuche ein Gründerseminar.

Danke nein.

0

Wenn man keine Ahnung hat, warum macht man sich dann selbständig.

Die Pleite ist bereits schon heute vorprogrammiert!

Oder Du gehst mal zur IHK und besuchst einen Existenzgründerseminar, besser ist!

PS:

Wesentliches Merkmal der Kleinunternehmerregelung ist, dass Du mit der Umsatzsteuer nichts zu tun hast, diese also nicht ausweist, dieses auch gar nicht darfst!

Viel Erfolg! 👌👍👌👍