Shopify Steuern erheben, Ja Nein?
Guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich Shopify. Ist man verpflichtet als Kleinunternehmer Han Steuer für seine Produkte zu erheben, da die Umsatzsteuer bis 22K ja entfällt? Ich bin mir nicht ganz sicher. Vielleicht kann mit der ein oder andere dabei helfen. Vielen Dank!
Lg
5 Antworten
Die Han-Dynastie führte in der Tat ein recht ausgefeiltes System von Steuern ein - ein schließlich einer Gewerbesteuer, die von den Händlern auf Märkten erhoben wurde. Glücklicherweise ist dieses Steuersystem jedoch in Deinem Fall nicht anwendbar.
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG. bist Du von der Ausweisung und Berechnung von USt. befreit, kannst jedoch auch keine Vorsteuern abziehen. Daher sind die Preise im Shop immer Brutto = Netto anzugeben.
Es ist schön, dass Du einen Online-Shop bereits mit 17 gründen möchtest, aber für die Bildung eines umfassenden Verständnisses der rechtlichen und steuerlichen Aspekte eines Shops wäre vielleicht etwas Literatur sinnvoller. Es gibt kompakte Ratgeber spezifisch für Selbständige mit der Kleinunternehmerregelung. Dort findest Du auch Tips für Impressum, AGB, Kaufverträge und vieles mehr.
Kein Problem. Das Steuersystem der Han-Dynastie war trotzdem ein sehr interessantes Modell. Zufällig habe ich in meinem früheren Leben darüber mal ein Referat halten dürfen... in einer sehr obskuren BWL-Vorlesung.
Ich versteh leider nicht, wieso es wegen meiner Frage jetzt so einen Wind gibt. Meine Frage ist einfach nur, ob ich als Kleinunternehmer (bis 22000 Euro) meine Kunden Steuern zahlen lassen muss, oder nicht. Da, ich zitiere: Der Kleinunternehmer-Status ist dabei an die Höhe des Umsatzes gekoppelt. Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. - steuertipps.de schrieb, dass das nicht der Fall ist.
Deine Frage wurde doch schon beantwortet und Du hast die Antwort gerade wiederholt.
Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Was steuertipps.de schreibt, ist da ziemlich egal, denn es zählt, was §19 Abs. 1 UStG schreibt:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. [...] In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
Eine "Han Steuer" kenne ich gar nicht.
Bei Verkäufen innerhalb von D fällt wohl keine USt. an, zu Auslandsgeschäften kann ich nichts sagen.
Bei Deinem Defizit, was die Kleinunternehmerregelung betrifft, kann ich dem Rat rocko597 nur zustimmen, auch wenn Du das ablehnst!
Ich bin 17 und starte demnächst das Gewerbe über das Familiengericht. Ich bilde mich für den Anfang über YouTube, wenn dies dort gesagt wird, kann ich auch nichts dafür!
Wenn man ein Kleinunternehmen führt, gilt die sogenannte Kleinunternehmerregel, schonmal davon gehört? Wer weniger als 22.000 Euro im Jahr verdient, der zahlt keine Umsatzsteuer, einziger Nachteil, die Vorteuer entfaltet somit auch. Ist mir aber relativ egal.
Ich zitiere: Der Kleinunternehmer-Status ist dabei an die Höhe des Umsatzes gekoppelt. Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. -steuertipps.de
besuche ein Gründerseminar.
Wenn man keine Ahnung hat, warum macht man sich dann selbständig.
Die Pleite ist bereits schon heute vorprogrammiert!
Oder Du gehst mal zur IHK und besuchst einen Existenzgründerseminar, besser ist!
PS:
Wesentliches Merkmal der Kleinunternehmerregelung ist, dass Du mit der Umsatzsteuer nichts zu tun hast, diese also nicht ausweist, dieses auch gar nicht darfst!
Viel Erfolg! 👌👍👌👍
“Han“ ist ein Rechtschreibfehler. Soll einfach nur „die“ heißen