Kleingewerbe / Kleinunternehmen für An- und Verkauf von Konsolen?

4 Antworten

allerdings bin ich immer noch komplett verwirrt

Das merkt man.

Der Gewinn wird die 22k-Grenze nicht überschreiten.

Es gibt keine 22.000,- Euro Grenze beim Gewinn.

  1. Die Grenze sind 22.000,- Euro Umsatz (Einnahmen, bzw. Verkaufserlöse) für die Kleinunternehmer eigenschaft.
  2. Eigentlich ist das für Dich sogar egal, denn Du kaufst von Privatleuten, da kannst Du auf § 25 a UStG (Differenzbesteuerung) zurückgreifen. Umsatzsteuer nur aus Deinem Preisaufschlag.
Kann man für die Ausgaben (Kauf der Konsolen, Verpackungsmaterial etc. pp.) die 19%-Steuer absetzen lassen? 

Nur bei Regelbesteuerung, nicht als Kleinunternehmer. Noch ein Grund für Regelbesteuerung und Differenzbesteuerung.

Gibt es irgendwas zu beachten, wenn man von einem ausländischen Shop (EU) etwas kauft und es hier verkauft? Wie sieht es mit Käufen aus Großbritannien aus, die man wiederum hier verkauft?

Na klar, für den innergemeinschaftlichen Handel brauchst Du eine USt-ID.

Wenn Du in einem Drittland kaufst, zahlst Du bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer, die ein Regelbesteuerer als Vorsteuer abziehen kann.

Man wichtigster Rat, gehe zu einem Berufskollegen von mir und führe ein Informationsgespräch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Grenze für Kleinunternehmerregelungen liegt bei 22.000 EUR Umsatz, nicht Gewinn, pro Jahr.

Option A: Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

Du kaufst Produkte von Privatpersonen und Unternehmen. Die Ausgaben sind Betriebskosten. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich. Der Verkauf erfolgt ebenso an Privatpersonen und Unternehmen. Eine Ausweisung von USt. erfolgt nicht.

Kaufst Du also für z.B. 300 EUR und verkaufst für 500 EUR, so wäre der Gewinn pro Produkt bei 200 EUR. Kosten für Verpackung und Handling sind entsprechend als Betriebskosten abzuziehen.

Option B: Regelbesteuerung

Du kaufst Produkte primär von Unternehmen (USt. wird ausgewiesen). Dafür kann ein Vorsteuerabzug genutzt werden. Der Verkauf erfolgt primär an Unternehmen (USt. wird ausgewiesen). Die erhaltene USt. ist abzuführen.

Kaufst Du also für z.B. 300 EUR (Kosten von 252,10 EUR, Vorsteuer von 47,90) und verkaufst für 500 EUR zzgl. USt. von 95 EUR an Unternehmer, so wäre dies ein Gewinn von 247,90 EUR.

Kaufst Du für 300 EUR (Kosten von 252,10 EUR, Vorsteuer von 47,90) und verkaufst für 500 EUR zzgl. USt. von 95 EUR an Privatpersonen, so wäre dies ein Gewinn von ebenso 247,90 EUR, aber die Privatperson würde im Vergleich zur Kleinunternehmerregelung 95 EUR mehr zahlen müssen. Also kannst Du im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit bei Privatpersonen nur für 500 EUR verkaufen (420,17 EUR Erlös, 79,83 EUR USt.), d.h. es gibt einen Gewinn von 168,07 EUR. Das ist weniger als im Fall der Kleinunternehmerregelung.

Kosten für Verpackung und Handling sind entsprechend als Betriebskosten abzuziehen.

Option C: Regelbesteuerter Unternehmer mit Differenzbesteuerung nach §25a UStG

Wenn die Konsolen gebraucht sind, kannst Du auch eine Differenzbesteuerung nutzen, d.h. nur die Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuern. Die USt. ist inclusiv und wird nicht separat ausgewiesen (ansonsten würdest Du Deine Marge preisgeben).

Prüfe daher, welche Variante für Dich günstiger ist.

Nach der Kleinunternehmerregelung hast du ein Wahlrecht, ob du Umsatzsteuer geltend machen möchtest und dann auch abführe musst oder nicht, du bist dann aber auch für einige Jahre an diese Entscheidung gebunden und wirst auch Voranmeldunge an das Finanzamt machen müssen (gibt bei ganz geringen Umsätzen Befreiungstatbestände). Die Frage ist halt, ob sich das dann für dich lohnt,

Informiere dich auch bei Bauamt, ob an deiner Anschrift eine gewerbliche Tätigkeit möglich ist (sollte kein reines Wohngebiet sein), bei Mietwohnunge brauchst du das Ok des Vermieters. Gewerbeamt, die IHK (da du einen Handel betreibst, als Kleinunternehmer kannst du dich da aber befreien lassen von den Beiträgen). Berufsgenossenschaft (Beiträge fallen erst an, wenn du Mitarbeiter beschäftigst) https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenliche-Absicherung/Berufsgenossenschaft/Onlineshop-im-Nebenerwerb-Berufsgenossenschaft.html Krankenkasse und AG sollten auch informiert werden.

Was du bislang vergessen hast, ist das Verpackungsregister und die Verpackungslizenz, die du in jedem Fall benötigst, wenn du die Konsolen verschicken oder auch nur verpacken willst:

https://www.enviropack.de/magazin/lizenzierung-verpackungen/

Rechnungen, die du schreibst, brauchen eine fortlaufende Nummer und ja, du musst sämtliche Belege vollständig aufheben für deine EÜR.

Es gibt viele tolle eBooks für den Bereich Nebengewerbe und Kleinunternehmer. Bez A... einfach mal ein en kostenlosen Kindle Probemonat abschließen und bei den Ebooks dort schauen, da solltest du dich mal hinsetzen.

Es gibt zwar kein Kleingewerbe aber wen interessiert das schon. Die Gewinnschwelle bei 22k ist mir auch unbekannt. Du Vermischt allerhand Begriffe. Ich bin mir sicher Gandalf oder wfwbinder werden in dieses Kuddelmuddel Aufklärung bringen, dennoch: besuche ein Gründerseminar !

deine Idee erschließt sich mir nicht ganz, insbesondere B2B - hast du einen Vertrag mit Sony?